Gesellschaftsrecht

Welche Rolle spielt die Verwaltung bei der Gesellschaftsauflösung in Spanien?

Das spanische Gesetz über Kapitalgestellschaften legt fest, dass ein Verlust, der das Nettovermögen auf weniger als die Hälfte des Gesellschaftskapitals reduziert, als Grund für die Auslösung der ganzen Kapitalgesellschaft dient. Die solidarische Verantwortlichkeit von Verwaltung und Gesellschaft entsteht, wenn sich die Verwaltung nicht vorschriftsmäßig verhält, dass heißt in Fällen, in denen sie die Hauptversammlung nicht zusammenruft oder nicht um rechtliche Auflösung bittet.

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Die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit in Spanien

In Spanien wurden Betreuungsstellen für Unternehmer, die sog. Puntos de Atención al Emprendedor, zur Förderung der Unternehmensgründung etabliert. Als Internetportal wird das elektronische Bearbeitungssystem des Informationszentrums und Unternehmensgründernetzes verwendet. Die Bearbeitung des Einheitlichen Elektronischen Dokuments zur Unternehmensgründung erfolgt in den Beratungsstellen oder auf elektronischem Weg.

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Vorabinformation vor der Hauptversammlung in Spanien

Das spanische Kapitalgesellschaftsgesetz erlaubt die schriftliche oder mündliche Anforderung von Berichten während der Hauptversammlung. Das Geschäftsleitungsorgan ist verpflichtet, den Gesellschaftern diese Informationen bereitzustellen. Eine Verweigerung der Informationen ist nicht zulässig, wenn das Verlangen durch Gesellschafter unterstützt wird, die mindestens 25% des Stammkapitals vertreten.

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Konkretisierung der Vergütung der Verwalter in Spanien

Auf die Vergütung der Verwalter hat sowohl die Steuergesetzgebung als auch das Handelsregister Einfluss. Es muss unterschieden werden, welche Anforderungen die Handelsregister an die Eintragungsfähigkeit der Vergütung stellen und welche steuerlichen Voraussetzungen gelten, damit diese Vergütung zulässig ist.

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