Gesellschaftsrecht

Die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen

Gesellschafterbeschlüsse in spanischen Unternehmen können angefochten werden wenn sie gegen geltendes spanisches Recht oder die Gesellschaftssatzung verstoßen. Anfechtungsberechtigt sind die Gesellschafter, die Verwalter, sowie Dritte, die ein berechtigtes Interesse an der Anfechtung vorweisen können.

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Schritte zur Gründung einer spanischen GmbH (S.L.)

Beschreibung der Vorgehensweise zur Gründung einer spanischen GmbH: Sociedad Limitada, S.L. von der Namensreservierung über die Eröffnung eines Gründungskontos, die Einzahlung des Stammkapitals und den Inhalt der Gesellschaftssatzung, bis zur Unterzeichnung der Gründungsurkunde vor dem Notar und die nach der Gründung zu erledigenden Schritte.

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Die Vereinfachung von Gesellschaftsgründungen in Spanien

Durch den Gesetzesentwurf zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in Spanien soll die Gesellschaftsgründung in Spanien vereinfacht werden. Eine GmbH kann in Spanien auf elektronischem Weg gegründet werden. Eine spanische GmbH muss ein Kapital von mindestens 3.100 Euro haben. Ausserdem muss zur Gründung eine Mustersatzung verwand werden.

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Das neue spanische Gesetz über Kapitalgesellschaften in Spanien

Am 2. Juli wurde in Spanien durch das Königliche Dekret 1/2010 der Gesetzesneufassung über Kapitalgesellschaften zugestimmt. Die Vorschriften für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, börsennotierte Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien werden dadurch alle in einem Gesetzestext vereint.

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Gründung einer GmbH oder Sociedad Limitada in Spanien

Die GmbH spanischen Rechts, die sog. Sociedad Limitada (S.L.), ist die in Spanien am häufigsten vorkommende Gesellschaftsform. Der Name der spanischen SL kann grundsätzlich frei gewählt werden. In der Gesellschaftssatzung sind neben dem Gesellschaftssitz vor allem das Stammkapital und seine Stückelung anzugeben. Es muss mindestens ein Gesellschafter vorhanden sein. Eine Einmanngesellschaft muss durch den Namenszusatz Sociedad Unipersonal spezifisch darauf hinweisen.

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Schritte bei der Firmengründung in Spanien und spanische Businessetikette

Die spanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada, S.L.) ist die wichtigste Gesellschaftsform bei Unternehmensgründungen in Spanien. Wichtige Punkte sind das Mindeststammkapital, die Firmenname und Fimensitz beim Handelsregister, Geschäftsführungsorgan, Gesellschafter und Gründungskonto. Die Gründungskosten richten sich nach der Höhe des Stammkapitals. Businessetiquette damit der erfolgreichen Geschäftsanbahnung nach der Firmengründung in Spanien nichts im Wege steht.

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