Wann ist die Präsenz eines ausländischen Unternehmens in Spanien erforderlich?
Wenn ein ausländisches Unternehmen seine Haupttätigkeit in Spanien ausübt, muss es eine Präsenz im Land haben, was durch die Gründung einer Tochtergesellschaft, einer Zweigniederlassung, einer Geschäftsstelle oder den Erwerb eines bestehenden Unternehmens geschehen kann. Jede Option hat ihre eigenen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen und die Wahl hängt von den Bedürfnissen und Zielen des Unternehmens ab.