Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Minderheitsaktionären in den spanischen S.L. und S.A.
Das Gesetz über Kapitalgesellschaften in Spanien sieht bestimmte Maßnahmen zum Schutz der Rechte Minderheitsgesellschafter und Minderheitsaktionäre vor, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.