Änderung der Fristen für die Formulierung und Verabschiedung des Jahresabschlusses
Die Geschäftsführer der Unternehmen sind ab dem Ende des Geschäftsjahres dazu verpflichtet den Jahresabschluss zu erstellen, die entsprechende Gesellschafterversammlung zur Verabschiedung des Jahresabschlusses einzuberufen und diesen im Handelsregister zu hinterlegen.