Gesellschaftsrecht

Nicht erstattungsfähige Gesellschafterbeiträge in Spanien

Nicht erstattungsfähige Gesellschafterbeiträge in Spanien

Die nicht rückzahlbaren Beiträge der Gesellschafter sind ein wirksamer und unmittelbarer Mechanismus, um einem Unternehmen Kapital zuzuführen. Ihr Zweck kann darin bestehen, das Vermögen des Unternehmens wieder ins Gleichgewicht zu bringen, dem Unternehmen Liquidität zu verschaffen oder ein bestimmtes Projekt zu verwirklichen. Im Gegensatz zu Kapitalerhöhungen erfordern sie weder die Formalisierung in einer öffentlichen Urkunde noch die Eintragung in das Handelsregister.

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Gründung oder Erwerb eines Unternehmens

Gründung oder Erwerb eines Unternehmens?

Wenn ein ausländisches Unternehmen beschließt, eine Tätigkeit in Spanien über eine Tochtergesellschaft aufzunehmen, hat es zwei Möglichkeiten, dies zu tun: entweder die Gründung oder den Erwerb einer Vorratsgesellschaft. Die Wahl des einen oder anderen hängt von den Umständen ab.

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Legalisierung der Geschäftsbücher in Spanien

Legalisierung der Geschäftsbücher in Spanien

Das Gesetz 14/2013, zur Unterstützung und Internationalisierung von Unternehmern vom 27. September 2013, verpflichtet sämtliche Kapitalgesellschaften ihre Geschäftsbücher (d.h. Protokollbuch, Gesellschafterliste/Aktienregister und ggbfs. Vertragsbuch) in elektronischer Form zu legalisieren.

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