Gesellschaftsrecht

Der Rechtsrahmen für Verbraucherkreditverträge in Spanien

In Spanien hat Gesetz 16/2011 den vorherigen Rechtsrahmen (der auf das Jahr 1995 zurückgeht) ersetzt und die Richtlinie 2008/48 vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge (die „Richtlinie“) in spanisches Recht umgesetzt. Gesetz 16/2011 spiegelt die Vorgaben der Richtlinie wieder. Wo die Richtlinie keine besonderen Vorgaben eingefügt hat, wurden der alte Rechtsrahmen erhalten oder sogar erweitert, um den Verbraucherschutz zu erhöhen.

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Erhöhung des Gesellschaftskapitals aus Reserven des Unternehmens

Um eine Steigerung des Gesellschaftskapitals aus Reserven oder Gewinnen durchzuführen, muss auf die gesetzlichen Grenzen bezüglich der freien Disposition der Reserven geachtet werden. Eine Kapitalerhöhung ist eine Form der Unternehmensfinanzierung, welche in der Steigerung der Eigenmittel des Unternehmens durch Erhöhung des Gesellschaftskapitals besteht.

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Das Auskunftsrecht der Gesellschafter in Spanien

Das Auskunftsrecht der Gesellschafter ist allgemein im Artikel 93 des Kapitalgesellschaftsgesetzes (LSC) anerkannt und wird separat für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Artikel 196) und die Aktiengesellschaft (Artikel 197) geregelt.

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Die Funktionsweise der Arbeitnehmer- und Beteiligungsgesellschaften in Spanien

Die Arbeitnehmer- und Beteiligungsgesellschaften, in Spanien reguliert durch das Gesetz 44/2015, können Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung sein. Es wird zwischen zwei Arten der Gesellschafter unterschieden: den Angestellten mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, die Aktien für Angestellte innehaben und anderen, die allgemeine Aktien besitzen.

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Die Wahrheit hinter Offshore-Unternehmen

Unternehmen stellen sich durch Offshore-Unternehmen in Steueroasen neu auf und verlagern ihren Sitz ins Ausland, um zu vermeiden, in ihrem Heimatstaaten Steuern zu zahlen. Dies hat negative Einflüsse auf die EU. Die EU-Kommission versucht gegenwärtig, hart gegen Steuervermeidung, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug durch multinationale Unternehmen vorzugehen.

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Die Vollstreckbarkeit eines Urteils eines Gerichts eines EU-Mitgliedstaates in einem anderen Mitgliedstaat

Die Verordnung Nr. 44/2001 enthält die Regeln über die Anerkennung zivilrechtlicher oder handelsrechtlicher Urteile eines mitgliedstaatlichen Gerichts in einem anderen Mitgliedstaat. Die Verordnung 1215/2012 hat den Prozess der Vollstreckung mitgliedstaatlicher Urteile weiter vereinfacht. Nach spanischem Recht müssen alle Parteien über die Vollstreckung Kenntnis haben und alle Dokumente müssen dem spanischen Gericht auf Spanisch vorliegen.

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Die Pflichten der SOCIMI im Rahmen der Börsennotierung

Die Regeln der Zulassung zum Handel und zur Erhaltung der SOCIMI im MAB (Mercado Alternativo Bursátil) begründen unter anderem die Verpflichtung der SOCIMI, einen Vertrag mit dem Liquiditätsgeber mit dem Ziel zu schließen, Liquidität zu erschließen und Schwankungen in Preisen zu reduzieren, die nicht auf allgemeinen Markttendenzen beruhen.

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Besonderes Steuerrecht für SOCIMI (zu Deutsch REIT)

Für die spanische SOCIMI (deutsche REIT) gelten gewisse Steuervorteile: 0% Körperschaftssteuer und eine Befreiung von der Stempelsteuer in Höhe von 95%. Dividenden und Aktienanteile werden mit 19% besteuert. Wird die Vermietungspflicht von drei Jahren nicht eingehalten, hat die SOCIMI kein Recht auf Steuerbegünstigungen. Je nach Wohnsitz, unterliegen die Aktionäre unterschiedlichen Besteuerungsarten.

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Die Elemente des Franchisevertrags in Spanien

Der Franchisevertrag ist das zentrale Mittel zur Festlegung der Rechte und Pflichten von Franchisenehmer und Franchisegeber; in der spanischen Gesetzgebung ist die Franchisebeziehung nicht konkret geregelt. Das Franchisesystem wurde rechtlich anerkannt, und es wurden gewisse Schutzrechte für den Franchisenehmer sowie ein Register aller Franchisegeber geschaffen. Alle weiteren Vertragsaspekte basieren auf der Vertragsfreiheit laut Art.1255 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Código Civil).

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