Der Rechtsrahmen für Verbraucherkreditverträge in Spanien
In Spanien hat Gesetz 16/2011 den vorherigen Rechtsrahmen (der auf das Jahr 1995 zurückgeht) ersetzt und die Richtlinie 2008/48 vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge (die „Richtlinie“) in spanisches Recht umgesetzt. Gesetz 16/2011 spiegelt die Vorgaben der Richtlinie wieder. Wo die Richtlinie keine besonderen Vorgaben eingefügt hat, wurden der alte Rechtsrahmen erhalten oder sogar erweitert, um den Verbraucherschutz zu erhöhen.