Handelsrecht

Die Liberalisierung der Geschäftszeiten in Spanien

Das Gesetzesdekret 8/2014 vom 4. Juli regelt die Liberalisierung der Geschäftszeiten in Spanien sowie die Qualifizierung von Städten als Tourismusgebiete. Die autonomen Gemeinschaften können für ihre Stadtgebiete Tourismuszentren ausweisen. Eine ausreichende quantitative oder qualitative Konzentration an Unterkünften und turistischen Betrieben sowie die Anzahl an Zweitwohnsitzen sind dafür ausschlaggebend.

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Reform des Verbraucherschutzgesetz in Spanien: Verkaufsanrufe

Das Gesetzes 3/2014 zur Reform des spanischen Verbraucherschutzgesetzes führt einige Neuheiten ein, durch die kommerzielle Anrufe zu Verkaufs- und Webezwecken eingedämmt werden sollen. Die Identität des Unternehmens oder der Person, die den Anruf ausführt sowie der kommerzielle Zweck des Anrufes müssen dem Verbraucher am Anfang eines Verkaufsgespräches eindeutig mitgeteilt werden.

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Verjährung und Verwirkung von handelsrechtlichen Schuldverhältnissen im neuen spanischen Handelsgesetzbuch

Der spanische Ministerrat hat auf seiner Tagung am 30. Mai 2014 einen Bericht über den Gesetzesentwurf zum Handelsgesetzbuch (Código Mercantil) vorgelegt, der das seit 1885 geltende Handelsgesetzbuch (Código de Comercio) ersetzen wird. Ziel dieses neuen Handelsgesetzbuches ist, die Einheit der Märkte im Rahmen der privatrechtlichen Beziehungen zwischen Unternehmer und anderen Wirtschaftsbeteiligten zu schützen. Der neue Text enthält die Regelungen zu Verjährung von handelsrechtlichen Schuldverhältnissen.

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Änderung des Gesetzes zum Gebrauch von elektronischen Zigaretten in Spanien

Eine Überarbeitung des spanischen Gesetzes zum Vebraucher- und Benutzerschutz erstellt neue Regeln für den Gebrauch von elektronischen Zigaretten in Spanien. Im Ergebnis wird die Verwendung elektronischer Zigaretten in öffentlichen Einrichtungen, Sanitätszentren und Bildungseinrischtungen verboten. In Bars und Restaurants sowie in Arbeitszentren darf die elektronische Zigarette geraucht werden. Die Ausstrahlungszeiten für die Bewerbung der elektronischen Zigaretten werden zum Kinderschutz geregelt.

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Neuerungen für Unternehmer durch das neue Handelsgesetz in Spanien

Zu den wesentlichen Neuerungen, die das neue Handelsgesetz in Spanien mit sich bringt, gehören Regelungen über Unternehmen, die Vertretung von Unternehmern, über den Unternehmenshandel sowie über das Handelsregister. Das Unternehmen ist eine Vereinigung verschiedener Elemente, woraus sich ein bestimmter Wert ergibt: der Geschäftswert.

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Rechtsartikel | Mariscal & Abogados

Neuigkeiten des Allgemeinen Verbraucher- und Benutzerschutzgesetzes in Spanien

Im Allgemeinen Verbraucher- und Benutzerschutzgesetz in Spanien gibt es wichtige Änderungen im Bereich der Verbraucherverträge, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen werden. Der Artikel listet die wichtigsten Neuerungen auf. Betroffen sind u.a. Definitionen wie „Verbraucher“ und „Unternehmer“, die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts, Kunden- und Telefonservice und weitere.

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Die Reform des allgemeinen Verbraucher- und Benutzerschutzgesetzes in Spanien

Das neue Gesetz zum Verbraucher- und Benutzerschutz ist am 29. März in Kraft getreten und betrifft vor allem Fernabsatzverträge. Diese Reform war nötigt, wenn man das starke Wachstum des elektronischen Geschäftsverkehrs auf dem spanischen Markt bedenkt. Die Kündigungsfrist wurde auf 14 Tage verlängert. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Unternehmen den Endpreis vor Vertragsabschluss offenlegen müssen.

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Handelsgesellschaften im neuen spanischen Handelsgesetzbuch: Personen- und Kapitalgesellschaften

Im neuen spanischen Handelsgesetzbuch sind allgemeine und besondere Regelungen für Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Europäische Gesellschaften überarbeitet worden. Die differenzierte Behandlung der börsennotierten Unternehmen wird beachtet. Schwerpunkte der Neuerungen sind u.a. die vereinfachte und telematische Gründung, die Möglichkeiten der Vermögenseingliederung oder der Deckung von Liquiditätsdefiziten im Fall von Kapitalgesellschaften.

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