Handelsrecht

Handelsgesellschaften im neuen spanischen Handelsgesetzbuch: Personen- und Kapitalgesellschaften

Im neuen spanischen Handelsgesetzbuch sind allgemeine und besondere Regelungen für Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Europäische Gesellschaften überarbeitet worden. Die differenzierte Behandlung der börsennotierten Unternehmen wird beachtet. Schwerpunkte der Neuerungen sind u.a. die vereinfachte und telematische Gründung, die Möglichkeiten der Vermögenseingliederung oder der Deckung von Liquiditätsdefiziten im Fall von Kapitalgesellschaften.

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Das Widerrufsrecht von Verbrauchern und Nutzern in Spanien

Das Widerrufsrecht von Verbrauchern und Nutzern im spanischen Verbraucherschutzrecht. Der Verkäufer hat laut spanischem Gesetz eine Informationspflicht, die sog. Widerrufsbelehrungspflicht bei Vertragsschluss gegenüber dem Käufer zu erfüllen. Das Nebeneinander von Widerrufsrecht und Rückgaberecht zwingen den Unternehmer dazu, dem Verbraucher die Unterschiede zwischen den beiden Rechten genau aufzuzeigen.

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Handelsrechtliche Änderungen in Spanien nach dem Gesetz zur Förderung der Unternehmer

Handelsrechtliche Massnahmen nach dem überarbeiteten spanischen Gesetz zur Förderung der Unternehmer. Das Gesetz 14/2013 gilt für alle Wirtschaftstätigkeiten und Tätigkeiten zur Förderung der Internationalisierung, die von Unternehmern im spanischen Hoheitsgebiet betrieben werden. Als Unternehmer gelten natürliche oder juristische Personen, die eine unternehmerische oder selbstständige Wirtschaftstätigkeit im Sinne des Gesetzes ausüben.

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Papel mediador en españa

Mediation in Zivil- und Handelssachen in Spanien

Die Mediation in Zivil- und Handelssachen in Spanien ist in der Gesetzesverordnung Real Decreto-Ley 5/2012 geregelt und setzt damit die entsprechenden Vorschriften der EU um. Ausdrücklich ausgenommen ist die Mediation im Strafrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherrecht und im Verwaltungsrecht.

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Handelsvertreterrecht und Handelsvertretervertrag in Spanien

Das spanische Handelsvertreterrecht basiert auf der EG-Handelsvertreterrichtlinie. Das spanische Recht grenzt den Handelsvertreter vom Vertragshändler und unselbstständigen Vertreter ab. Der Handelsvertretervertrag regelt Rechte und Pflichten des Vertreters und des Unternehmens. Das Gesetz in Spanien sieht ausserdem einen Ausgleichsanspruch für den hinzugewonnen Kundenstamm vor.

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