Der Inhaber der Rechte des geistigen Eigentums und des gewerblichen Rechtsschutzes wird die Klagen, die ihm gesetzlich gegen diejenigen, die seine Rechte in Spanien verletzten, zustehen, sowohl auf dem Zivilrechtsweg als auch auf dem Strafrechtsweg erheben können.
Klageerhebung auf dem Zivilrechtsweg
Das Verfahren für die Klageerhebung auf dem Zivilrechtsweg ist in dem Gesetz über das Zivilverfahren geregelt, welches ein ordentliches Verfahren sowie eine prossezuale Grundlage schafft, damit der Inhaber der Marke seine Rechte gegenüber Dritten geltend machen kann.
Der Inhaber, dessen Rechte verletzten worden sind, kann:
- Die Aussetzung der Handlungen, die seine Rechte verletzen
- Ersatz der Schäden und erlittenen Nachteile
- Die Beschlagnahme der hergestellten oder importierten Objekte
- Die Eigentumsübertragung der beschlagnahmten Objekte oder Medien; den Erlass der notwendigen Maβnahmen, um zu verhindern, dass die Angriffe, die das Recht verletzen, andauern
- Die Veröffentlichung der Verurteilung beantragen
Der Rechtsinhaber kann auch einstweilige Anordnungen beantragen, die das Ziel haben, die Effektivität der Klagen zu gewährleisten.
Der gewerbliche Rechtsschutz im Strafrecht
Der gewerbliche Rechtsschutz findet sich verdeckt auch im Strafrecht. So hat die Modifikation des Strafgesetzbuchs, die am 1. Oktober 2004 in Kraft getreten ist, abgesehen von den Aktivitäten bezogen auf Kommerzialisierung, Gebrauch, Herstellung und Nachahmung von Erfindungen und Unterscheidungsmerkmalen ohne Erlaubnis des Inhabers, die Verfälschung von verschiedenen Pflanzen und der Parallelimporte als Straftaten eingeführt. Gegen die besagten Verstöβe sieht das Strafrecht einige Sanktionen vor, die nach der angesprochenen Modifikation mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren und Geldstrafen von 24 Monaten ausgestalten wurden.
Ebenfalls ist es bemerkenswert, dass die Rechtsgründe erweitert worden sind, die eine besonders schwerwiegende Straftat festlegen für diejenigen, denen das Strafgesetzbuch groβe dauerhafte Sanktionen bestehend aus Freiheitsstafe (von einem bis vier Jahren), Geldstrafen (von 12 bis 14 Monaten) und ein spezielles Berufsverbot für die Ausübung eines Berufes im Zusammenhang mit der Pflichtsverletzung (für einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren) auferlegt.
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