Im Rahmen meines Referendariats durfte ich meine dreimonatige Wahlstation bei Mariscal Abogados im Herzen von Madrid verbringen. Die Kanzlei leitete dabei bereits im Vorfeld alles in die Wege, um mir diese Station trotz der Corona-Pandemie zu ermöglichen. Um die Zuweisung nach Madrid zu erhalten, hatte mir die Kanzlei volle Flexibilität zugesagt, so dass die Möglichkeit bestand, die Station zum Teil oder auch komplett aus dem Homeoffice in Deutschland zu absolvieren. Davon musste ich letztlich keinen Gebrauch machen und konnte die gesamte Station in Spanien verbringen. Zur Einreise nach Madrid stellte mir die Kanzlei alle erforderlichen Dokumente aus.
Innerhalb der Kanzlei wurde ich dem German Desk zugeordnet, was jedoch nicht ausschloß, auch Tätigkeiten aus anderen Bereichen der Kanzlei anzunehmen. In solchen Fällen erfolgte die Abstimmung und Koordination über meine Mentorin Pia Kohrs aus dem GermanDesk.
Der enge und unkomplizierte Austausch mit den Kollegen des GermanDesks sowie die gemeinsame tägliche Arbeit an den Mandaten prägten meinen Kanzleialltag. Mein Aufgabenspektrum erstreckte sich vor allem auf arbeitsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und vertragliche Themen, wobei die Aufgaben in der Regel in Deutsch und/oder Spanisch bearbeitet wurden. Dazu gehörten beispielsweise die Beantwortung von Anfragen und die Erstellung von Schriftsätzen, Vertragsdokumenten und Gesellschafterbeschlüssen, aber auch Rechts- und Due-Diligence-Recherchen sowie Übersetzungen von Artikeln und Dokumenten. Gerade durch die Arbeit mit spanischen Schriftsätzen und Klagen konnte ich dabei meinen Wortschatz um rechtliches Vokabular erweitern.
Die Vielfalt der Aufgaben in verschiedenen Sprachen sorgten für eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Zeit bei Mariscal Abogados, dessen Herausforderung mir aufgrund der Unterstützung meiner Kollegen – wobei ich Pia Kohrs besonders hervorheben möchte – viel Freude bereitete und mich in dem Willen bestärkte, meine juristische Laufbahn in einem internationalen Umfeld fortzusetzen.
Henrik Saal
Rechtsreferendar OLG Frankfurt