Eigentümergemeinschaftsunkosten von Geschäftsräumen in Spanien
Das spanische Gesetz zur horizontalen Eigentümerschaft (Ley de Propiedad Horizontal) und Art. 396 des spanischen bürgerlichen Gesetzbuches (Código Civil) regeln, dass die Verpflichtungen der unteren Geschäftsräume die gleichen wie die der restlichen Eigentümer sind. Die unteren Geschäftsräume haben sich mithin ebenfalls an den Erhaltungskosten der gemeinschaftlichen Bereiche einer Immobilie zu beteiligen.