Immobilienrecht

Kosten und Steuern beim Erwerb einer Immobilie in Spanien

In Spanien ist das Gesetz des Unternehmers und seiner Internationalisierung in Kraft getreten und man erwartet, dass eine steigende Zahl von Ausländern in spanische Immobilien investieren wird. Die Hauptausgaben beim Immobilienkauf in Spanien sind die Notarkosten, die durch die öffentliche Beurkundung entstehen sowie die Registrierungskosten für die Eintragung des Titels in das Grundbuch.

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Die Besteuerung beim Kauf von Immobilien in Spanien

Mit dem Kauf einer Immobile in Spanien ist die Zahlung zwei unterschiedlicher Steuernarten verbunden. Hierbei wird ausserdem nach neuen Immobilien und gebrauchten Objekten unterschieden. Der Kauf von neuen Immobilien bringt eine Zahlung der Mehrwertsteuer mit sich. Hingegen ist beim Kauf gebrauchter Immobilien die Vermögensübertragungssteuer zu zahlen.

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Ratschläge zum Erwerb von Immobilien in Spanien

Dieser Artikel gibt Rat zum Erwerb von Gebäuden in Spanien zu Wohnzwecken. Die meisten Hauskäufe in Spanien erfolgen über einen Makler. Die Formalisierung eines Angebots zum Immobilienkauf erfolgt durch einen verbindlichen Kaufvertrag. Darauf folgt die Beurkundung und Registrierung des Hauskaufs. Der Hauskauf in Spanien ist förmlich abgeschlossen, wenn der öffentliche Grundbucheintrag von einem Notar beglaubigt wurde.

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Markt- und Trendforschung bei Auslandsimmobilienkauf in Spanien

Vor dem Immobilienkauf in Spanien sollte eine Analyse der örtlichen Gegebenheiten und der Wünsche und Ansprüche der Zielgruppe erfolgen. Die Bewertung der Immobilie und Investition sollte auf multiplen Indikatoren und Informationsquellen beruhen. In Spanien besteht vermehrt Interesse an Seniorenresidenzen.

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Objekterwerb in Spanien: das Mietvertragsrecht

Nach dem Erwerb eines Ojektes zur Vermietung in Spanien sind folgende Aspekte des spanischen Mietrechts zu beachten. Für den gewerblichen Mietvertrag besteht grundsätzlich Formfreiheit. Es gibt keine üblichen Laufzeiten. Die entsprechenden Laufzeiten hängen vom konkreten Einzelfall ab. Mietverträge können im „Registro de la Propiedad“ eingetragen werden. Die Eintragung ist nicht zwingend erforderlich; sie ist jedoch zu empfehlen.

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Objekterwerb Spanien: Kaufvertrag und Grundstücksrechte

Welche Grundstücksrechte sind bei einem Objekterwerb in Spanien zu beachten? Alle Immobilien (Grundstücke, Häuser sowie einzelne Wohnungen in Häusern) unterliegen im Wesentlichen den gleichen Rechtsvorschriften: Código Civil, Hypothekengesetz vom 8.2.1946, Gesetz über Boden und städtebauliche Ordnung vom 2.5.1975, Gesetz über horizontales Eigentum vom 21.7.1960, u.a.). Für Ausländer gelten im Grunde die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für Spanier. Grundsätzlich gelten in Spanien die europarechtlichen Regeln über die Freiheit des Kapitalverkehrs.

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Spanischem Immobilienmarkt droht Überhitzung

Der spanische Immobilienmarkt boomt mit ansteigenden Preisen auch im Jahr 2005. Im Interview mit dem Handelsblatt gab Karl H. Lincke von Mariscal Abogados aus Madrid zu bedenken, dass die Versuchungen für Spekulationen um Grund und Boden weiterhin sehr hoch sind.

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Practice Group Real Estate, Spezialisten für Immobilienrecht

Die Practice Group Real Estate innerhalb von Eurojuris International ist der Spezialist für Immobilienrecht im Ausland. Die Arbeitsgruppe ist auf immobilienrechtliche Themen spezialisiert. Eurojuris-Kanzleien verstehen sich als Rechtsmanager, die für jedes rechtliche Problem ihrer Mandanten europa- oder weltweit spezialisierte Ansprechpartner finden.

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