Änderungen im spanischen Insolvenzgesetz zur Neuregelung von Refinanzierungsvereinbarungen
Durch die neuen Regelung über die juristischen Refinanzierungsvereinbarungen in Spanien sind Schuldenabbau sowie Kapitalisierung möglich. Die Mehrheit der Gläubigerschaft bei Refinanzierungsvereinbarungen in Spanien ist entscheidend; ist diese erreicht, wird die Vereinbarung auch auf die ursprünglich nicht einverstandenen Gläubiger ausgeweitet.