Insolvenzrecht

Reform des Gesetzes über die Schiedsgerichtsbarkeit in Spanien

Schiedsgerichtsbarkeit in Spanien gilt als abgeschwächte Alternativen zur Vermeidung oder Abschwächung der Unannehmlichkeiten des ordentlichen Rechtswegs. Die Internationalisierung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen macht diese Option zunehmens attraktiv, da sie schneller, kostengünstiger und diskreter ist.

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Reform des spanischen Konkursgesetzes bietet Auswege aus Insolvenz

Die Reform des spanischen Konkursgesetzes schafft Alternativen zum Insolvenzverfahren. Insgesamt wurde das Konkursverfahren wesentlich verkürzt und vereinfacht. Das Konkursverfahren soll einen frühzeitigen Ausweg aus einem möglicherweise drohenden Bankrott schaffen. Mit dem neuen Konkursgesetzes soll ausserdem die Position der Arbeitnehmer im Konkurs zu verbessert werden.

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Das Mahnverfahren und das Wechselverfahren in Spanien

In Spanien gibt es verschiedene Vorgehensweisen, auf welche der Gläubiger zurückgreifen kann: Urkundsverfahren, wie es das Wechselverfahren ist, ein Mahnverfahren oder ein ordentliches Verfahren. Der vorliegende Artikel konzentriert sich auf die beiden zuerst genannten Möglichkeiten, das Wechselverfahren und das Mahnverfahren.

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Der Konkursverwalter im Insolvenzverfahren in Spanien

Das Verwaltungsorgan muss vor der Insolvenz das Konkursverfahren eröffnen. Was sind hierbei die Verpflichtungen und Haftungsrisiken des Konkursverwalters? Die Haftungsregelungen der Geschäftsführer werden durch das neue spanische Konkursrecht verschärft. Der Artikel diskutiert die Auswirkungen der Konkurserklärung auf die Verwalter und die Bewertung des Konkurses und die Verantwortung der Verwalter.

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Vollstreckung von Bürgschaften im Konkursverfahren in Spanien

Welche Konsequenzen entstehen für Begünstigte einer Bürgschaft und Kreditinstitute, wenn ihr Schuldner und Bürge in Spanien in Konkurs gerät? Der Grundsatz des Art. 87.6 des spanischen Konkursgesetzes bestimmt, dass der Bürge nach der Konkurseröffnung gegenüber dem Bürgschaftsgläubiger verpflichtet bleibt.

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Insolvenz in Spanien: die Geschäftsführerhaftung

Das spanische Recht sieht bestimmte Schutzmechanismen für Gläubiger vor. Es besteht die Möglichkeit für Gesellschaftsgläubiger, die Haftung auf die Geschäftsführer zu erweitern. Es gibt zwei Typen der Geschäftsführerhaftung in Spanien. Dieser Artikel konzentriert sich auf die Haftung nach dem Gesetz für Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie dem Aktiengesetz, ausgenommen bleibt die spezifische Haftung nach dem Insolvenzrecht.

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Geschäftsführer- und Vorstandshaftung bei Insolvenz von Kapitalgesellschaften in Spanien

Die Geschäftsführer- und Vorstandshaftung von Kapitalgesellschaften wird im neuen spanischen Insolvenzgesetz verschärft. Während der Konkursbeurteilung hat der Richter zu prüfen, ob der Geschäftsführer oder Vorstand die Insolvenzlage des Unternehmens zu verschulden hat. Im Fall einer durch die Geschäftsführung verschuldeten Konkurssituation kann das Gericht die Geschäftsführer dazu verurteilen kann, den Konkursgläubigern die zustehenden Geldbeträge zu zahlen.

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