Was beinhaltet die Hinterlegungspflicht einer Internetseite oder eines Blogs?
Mit der neuen Regulierung zur Verwaltung von Internetseiten und Blogs soll der Bestand an Veröffentlichungen in Spanien registriert und geschützt werden. Gleichzeitig wird der Zugang für kulturelle- oder Forschungszwecke oder zur Informationsbeschaffung gestattet werden. Verantwortlich sind die Besitzer oder Verwalter der Internetseiten.