IT-Recht

Verbraucherschutzgesetz zu Preisregulierung im E-Commerce in Spanien

Steuerverpflichtungen in Spanien für ausländische Onlinehändler

Die EU-Richtlinie 2006/112/CE ist entscheidend für die Steuerverpflichtungen von ausländischen Onlinehändlern auf dem spanischen Markt. Ab Überschreitung eines Umsatzes von EUR 35.000 durch ein ausländisches Unternehmen an Konsumenten in Spanien, ist die Mehrwertsteuer des Ziellandes der Güter (Spanien) zu erheben.

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Das Rücktrittsrecht beim Onlinehandel in Spanien

Für Fernabsatzverträge im Onlinehandel in Spanien ist das Rücktrittsrecht eines der wichtigsten Verbraucherrechte. Dieses ist im spanischen Verbraucherschutzgesetz Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios, abgekürzt als TRLGDCU geregelt.

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copyright spain

Wie werden Autorenwerke in Spanien geschützt?

Die Rechte des geistigen Eigentums schützen nicht nur das Recht auf Urheberschaft des Werkschöpfers – Buch, Schriftstück, Musikkomposition, dramatisches Werk, audiovisuelles Werk, Skulptur, Choreografie, Skulptur, malerisches Werk, Zeichnungen, maßstabgetreues Modell, Karte, Fotografie, Computerprogramm oder Datenbank – sondern garantieren dem Schöpfer auch die entsprechende Vergütung.

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Testament

Anpassung der Autorenrechte in Spanien an EU-Richtlinien

Die Autorenrechte in Spanien wurden im Zusammenhang mit der Harmonisierung der europäischen Richtlinien von Mai 2001 und Dezember 2006 sowie nachfolgender Modifikationen an die der EU angepasst. Die Werke von ausländischen Bürgern sind auf dem Gesamtgebiet der EU geschützt. Der Autor eines Werkes hat ein Urheberpersönlichkeits- und Güterrecht über sein Werk.

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Abogados tecnología de la información

Sanktionen für den Versandt von unerbetenen Werbemitteilungen in Spanien

In Spanien ist der unerbetene Versandt von Werbemitteilungen auf elektronischem Weg kategorisch verboten, wenn der Versender im Voraus keine eindeutig Zustimmungserklärung des Empfängers angefordert und erhalten hat. Die Notwendigkeit der vorausgehenden Zustimmung durch den Empfänger für auf elektronischem Wege versandte Werbemassnahmen ist allgemein bekannt als Opt-in-Option. Strafen für leichte bis schwerwiegende Verstösse belaufen sich auf Euro 30.000 bis 600.000.

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