Kontrolle der Arbeitszeit und der Überstunden in Spanien

Infolge der Urteile 207/2015 vom 4. Dezember 2015 und 25/2016 vom 19. Februar 2016, von der Audiencia Nacional verkündet, hat die Arbeitsinspektion in Spanien Handlungen zur Kontrolle der Arbeitszeit und der Überstunden ins Leben gerufen, um die Einhaltung der mit den Arbeitnehmern vereinbarten Zeiten zu kontrollieren.

Von den Unternehmen wird eine tägliche Protokollierung der Arbeitszeit verlangt, in der der genaue Beginn und das Ende der Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers, unabhängig von der Durchführung von Überstunden, dokumentiert werden. Das besagte Register muss für seine Konsultierung am Arbeitsplatz verfügbar und zugänglich sein, um mögliche Manipulationen zu verhindern.

Doppeltes Ziel der Kontrolle:

  • Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften zur Arbeitszeit im Allgemeinen und der Überstunden im Besonderen (max. 80 Stunden im Jahr) verstärken sowie sicherstellen, dass die angemessene Vergütung und Zahlung der Sozialabgaben für die geleisteten Arbeitsstunden durchgeführt wird
  • Die Einhaltung der Verpflichtung, die tägliche Protokollierung der Arbeitszeit durchzuführen, sowie die Achtung des Rechts der Vertreter der Arbeitnehmer auf Information überwachen

Unternehmen, die einer Inspektion unterzogen werden

Die Auswahl der Unternehmen, die einer Inspektion unterzogen werden, wird auf Basis zweier Kriterien getroffen:

  • Zahl der Angestellten. Unternehmen mit zwischen 4 und 50 Angestellten.
  • Tätigkeitsbereich. Unternehmen, die folgende Tätigkeiten ausüben:
  • Verarbeitende Industrie (konkret Lebensmittelindustrie, Textil- und Bekleidungsindustrie, Leder- und Schuhindustrie, Grafik-Design und Möbelherstellung)
  • Handel im Allgemeinen (sowohl Groß- als auch Einzelhändler)
  • Reparatur von Kraftfahrzeugen und Motorrädern
  • Finanzdienstleistungen (mit Ausnahme von Versicherungen und Pensionsfonds)
  • Gesundheits- und Sozialwesen

Während der Inspektion werden allgemeine Fragen beachtet wie die Erfüllung der formellen Verpflichtungen (Tätigkeit des Unternehmens und Arbeitszeit, Belegschaft, Vertragsarten, Protokollierung der täglichen Arbeitszeit, Durchführung von Überstunden etc.) sowie persönliche Befragungen der Arbeitnehmer und gegebenenfalls der Gewerkschaftsvertreter durchgeführt.

In Spanien verpflichtet das Gesetz die Unternehmen dazu, ein Register über die Arbeitszeiten seiner Angestellten zu führen. Sowohl wenn es sich um Voll- oder um Teilzeitverträge handelt also auch wenn Überstundene geleistet werden oder nicht. Das Unternehmen ist in der Wahl des Modells oder der Art der Protokollierung, um diese Verpflichtung zu erfüllen, frei (auf elektronischem Weg mittels eines Zeiterfassungssystems oder manuell mit Unterschrift des Arbeitnehmers). Das Register muss folgende Informationen enthalten:

  • Identität des Unternehmens
  • Identifizierung des Arbeitnehmers
  • Spezifizierung der im Arbeitsvertrag festgeschriebenen Arbeitszeit
  • Einzelaufstellung der regulär und zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden aufgegliedert pro effektivem Arbeitstag
  • Unterschrift des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens
  • Empfang des Arbeitnehmers

Nachdem das Verfahren abgeschlossen und die erhaltenen Informationen analysiert wurden, kann die Inspektion zu folgenden Ergebnissen führen:

  • Wenn ein Register und eine Erklärung der Überstunden vorhanden sind, jedoch das maximale jährliche Limit von 80 Stunden überschritten wird. In diesem Fall fertigt die Inspektion ein Verstoßprotokoll wegen schweren Verstoßes an, wobei ein Verstoß für jedes untersuchte Jahr erachtet wird.
  • Wenn kein Register und/oder keine Erklärung der Überstunden vorhanden sind, können verschiedene Fälle eintreten:
  • Bei Abwesenheit eines Registers der täglichen Arbeitszeit: die Inspektion fordert den Unternehmer zur Einhaltung der Verpflichtung auf und protokolliert einen schweren Verstoß
  • Wenn nicht angegebene Überstunden existieren: die Inspektion setzt ein Verstoßprotokoll wegen schweren Verstoßes wegen Überschreitung der maximalen Arbeitszeit auf, das den Zeitraum eines Kalenderjahres umfassen muss, wobei ein Verstoß für jede Arbeitsstätte erachtet wird.
  • Im Falle einer Verschleierung der Vergütung in unterschiedlichen Lohnbestandteilen oder der Nichtmitteilung der geleisteten Überstunden an die Vertreter der Arbeitnehmer wird ein schwerer Verstoß protokolliert.

Die Strafen wegen Nichterfüllung können hohe Geldsummen erreichen, weshalb die Unternehmen, die dies noch nicht getan haben, dazu angehalten werden, die entsprechenden Kontrollsysteme anzuwenden, um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen,

Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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