Kann man Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft anfechten?
Der Eigentümer, der der Ansicht ist, dass ein Beschluss der Versammlung der Eigentümergemeinschaft, der er angehört, seine Interessen eindeutig beeinträchtigt oder ihm durch diesen ein schwerwiegender Schaden droht, kann diesen gerichtlich anfechten.