Der ausländische Gläubiger im Insolvenzverfahren in Spanien (3): Aufhebung von Verträgen
Was die Aufhebung von Verträgen mit gegenseitigen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens betrifft, so unterscheidet das spanische Recht zwischen Verträgen mit gegenseitigen Verpflichtungen, die von einer der Parteien zu erfüllen sind und Verträgen mit gegenseitigen Verpflichtungen, die von beiden Parteien zu erfüllen sind.