Unternehmen in Spanien: Beantragung von Kurzarbeit (ERTE)
Das königliche Dekret 24/2020 vom 26. Juni beinhaltet arbeitsrechtliche Maßnahmen, um die Auswirkungen der neuen Corona-Beschränkungen auf die Geschäftstätigkeit von Unternehmen zu mindern.
Das königliche Dekret 24/2020 vom 26. Juni beinhaltet arbeitsrechtliche Maßnahmen, um die Auswirkungen der neuen Corona-Beschränkungen auf die Geschäftstätigkeit von Unternehmen zu mindern.
Die im Dezember 2018 erfolgte Reform des Artikels 348 bis ändert und präzisiert die erforderlichen Voraussetzungen des Austrittsrechts des Gesellschafters aufgrund mangelnder Ausschüttung von Dividenden des vorgenannten Artikels.
Vor der eigentlichen Erbauung erfordern Photovoltaik-Projekte in Spanien eine Planungsphase. Diese Phase I besteht aus der Erbringung von „Entwicklungsdienstleistungen“ durch das Einholen der für den Beginn der Erbauung der Anlage erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Erlaubnisse.
Hier finden Sie den kompletten Artikel: Gründung oder Erwerb eines Unternehmens?
2009 wurde mit dem Ziel, den Immobilienmarkt anzukurbeln, die Rechtsfigur der SOCIMI geschaffen. Dabei handelt es sich um börsennotierte Aktiengesellschaften, deren hauptsächlicher Unternehmensgegenstand der Erwerb, die Vermarktung und die Sanierung von zur Vermietung bestimmten städtischen Immobilien ist.
Tarifverträge können zusätzliche formale Anforderungen zur Formalisierung einer disziplinarischen Kündigung festlegen. Ihre Nichteinhaltung kann zu Verwaltungssanktionen für das Unternehmen führen.
Hier finden Sie den kompletten Artikel: Die Übertragung von Unternehmen durch den Ankauf von Aktien Hier finden Sie den kompletten Artikel: Unternehmenskauf in Spanien: Asset Deal
Am 24. Mai 2019 wurde der Vorentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalgesellschaften und anderer Finanzregelungen veröffentlicht. Es zielt darauf ab, es mit dem europäischen Recht (Richtlinie (EU) 2017/828) im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Beteiligung von Aktionären an börsennotierten Unternehmen in Einklang zu bringen.
Hier finden Sie den kompletten Artikel: Pflichten der Eigentümer und Nutzer nach dem spanischen Bauordnungsgesetz (BauOG) Hier finden Sie den kompletten Artikel: Verantwortung der Bauträger gegenüber Eigentümern und Nutzern
Grundsätzlich erfordert die Forderungsbeitreibung in Spanien zunächst eine außergerichtliche Regelung der Angelegenheit bzw. eine Zahlungsaufforderung an den Schuldner mittels eines Mahnschreibens, um anschließend –sofern erforderlich– das entsprechende gerichtliche Verfahren einzuleiten.