Liste der Publikationen

Der Joint Venture-Vertrag für den Markteintritt in Spanien

Unternehmenskooperation und der Eintritt auf den spanischen Markt werden häufig über Joint Venture-Verträge geregelt. Das Joint Venture wird vom spanischen Recht nicht näher definiert. Zur Bestimmung der rechtlichen Voraussetzungen sind die allgemeinen Normen des Zivil- und Handelsgesetzbuches, vor allem Artikel 1.255 des Zivilgesetzbuches, heranzuziehen.

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Wie ändert man einen Firmensitz in Spanien?

Mit der Gesetzesänderung des Gesetzes zu Kapitalgesellschaften im Mai 2015 wurde geregelt, dass der Aufsichtsrat die Möglichkeit hat, den Sitz einer Firma innerhalb Spaniens zu ändern, wenn die Statuen der Firma mit den generellen Gesetzen übereinstimmen.

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Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht in Spanien

In Spanien können die Kontrollen der Gewerbeaufsicht durch Gewerbeaufsichtsbeamte in Firmen und bei Selbständigen ohne Vorwarnung erfolgen. Dem Gewerbeaufsichtsbeamten darf der Zutritt nicht verweigert werden. Dazu existiert an der Arbeitsstelle das sog. Libro de Visitas, in das die Überprüfungen eingetragen werden. Behinderungen der Kontrolle werden als leichte und schwere Verstöße eingestuft. Bei Verstößen können innerhalb von 15 Tagen Einwände vorgebracht werden.

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Die Gründung einer Zweigniederlassung in Spanien

Der vorliegende Artikel beinhaltet eine Reihe von grundlegenden Anmerkungen zum Thema Zweigniederlassung in Spanien, diskutiert Hauptmerkmale und den Gründungsprozess und bespricht das auf eine spanische Zweigniederlassung anwendbare Steuerwesen.

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Die Gründung einer Filiale in Spanien

Eine der Hauptalternativen bei der Investition in Spanien ist die Gründung einer spanischen Filiale seitens einer ausländischen Gesellschaft. Der Artikel bespricht die beiden wichtigsten gesellschaftsrechtlichen Typen in Spanien, die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und die entsprechenden Formalitäten für ihre Gründung.

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Plan zur Prävention von Straftaten in Unternehmen in Spanien

Die Reform des spanischen Strafgesetzbuches führt eine Verpflichtung für Unternehmen in Spanien ein, die darin besteht, einen Plan zur Prävention von unternehmerischen Straftaten festzulegen; wenn das Unternehmen diesen Plan nicht aufstellt, kann es gegenbenenfalls nicht von möglichen Straftaten befreit werden oder eine Reduzierung der Schuld erreichen.

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