Die Vereinbarung einer Mindestverweildauer in spanischen Unternehmen
Die Vereinbarung einer Mindestverweildauer ist eine schriftlich vereinbarte Übereinkunft, durch die sich der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeitskraft an das Unternehmen während eines Zeitraumes von nicht mehr als zwei Jahren zu verleihen. Die Nichteinhaltung dieses Vertrages gibt dem Arbeitgeber das Recht, Schadensersatz zu verlangen.