Neue Regelung für Stiftungen in Spanien
Der Vorentwurf des Gesetzes über Stiftungen in Spanien beabsichtigt, eine bessere Ausübung des Rechts der Stiftung und eine bessere Einhaltung der gesetzlichen Pflichten zu gewährleisten. Ebenfalls soll sowohl auf Seiten der Gesellschaft, deren Existenzberechtigung sich aus ihren Zielen ableitet, als auch auf Seiten der öffentlichen Verwaltung, gewährleistet werden, dass die Aktivitäten der Stiftung überwacht und öffentliche Steuervorteile gewährt werden, wenn die Stiftung Anspruch auf solche hat.