Die Rechtsfigur des Testamentsvollstreckers in Erbverfahren in Spanien
Testamentvollstrecker sind die Personen, die in Spanien vom Erblasser ernannt werden, um dessen letzten Willen zu erfüllen. Der Erblasser kann einen oder mehrere Testamentvollstrecker ernennen. Testamentvollstrecker erledigen ihre Aufgabe freiwillig und unentgeltlich und müssen geschäftsfähig sein. Sie müssen den Erben eine Berichterstattungen über ihrer Arbeit abliefern.