Pausenregelung während der Arbeitszeit laut Arbeitnehmerstatut in Spanien
Wenn ein Betrieb in Spanien, der nicht an den Tarifvertrag gebunden ist oder einen solchen mit den Angestellten abgeschlossen hat, die Kaffeepause der Angestellten als deren Arbeitszeit ansieht, kann er umgekehrt nicht verlangen, dass diese Zeit nachgearbeitet wird. Es handelt sich um ein anerkanntes Recht, und eine Änderung dessen würde eine essenzielle Modifizierung der vertraglich festgelegten Arbeitsbedingungen bedeuten.