Liste der Publikationen

Pausenregelung während der Arbeitszeit laut Arbeitnehmerstatut

Pausenregelung während der Arbeitszeit laut Arbeitnehmerstatut in Spanien

Wenn ein Betrieb in Spanien, der nicht an den Tarifvertrag gebunden ist oder einen solchen mit den Angestellten abgeschlossen hat, die Kaffeepause der Angestellten als deren Arbeitszeit ansieht, kann er umgekehrt nicht verlangen, dass diese Zeit nachgearbeitet wird. Es handelt sich um ein anerkanntes Recht, und eine Änderung dessen würde eine essenzielle Modifizierung der vertraglich festgelegten Arbeitsbedingungen bedeuten.

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Hauptpunkte der Refom des Gesellschaftsgesetzes in Spanien

Das spanische Gesetz über Kapitalgesellschaften wurde mit dem Ziel überarbeitet, die Corporate Governance in den Unternehmen zu verbessern. Änderungen betreffen dabei die Verwaltung der Gesellschaft, die Vergütung der Verwaltungsräte, Jahresabschlüsse und Zahlungsfristen. Im folgenden sind die Neuerungen unterteilt nach börsennotierten und allen anderen Gesellschaften aufgeführt.

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Neuerungen für Unternehmer durch das neue Handelsgesetz in Spanien

Zu den wesentlichen Neuerungen, die das neue Handelsgesetz in Spanien mit sich bringt, gehören Regelungen über Unternehmen, die Vertretung von Unternehmern, über den Unternehmenshandel sowie über das Handelsregister. Das Unternehmen ist eine Vereinigung verschiedener Elemente, woraus sich ein bestimmter Wert ergibt: der Geschäftswert.

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Gesetzesänderung zur Förderung der internationalen Mobilität von Unternehmern in Spanien

Das Gesetz 14/2013 enthält verschiedene Änderungen für die internationale Mobilität von spanischen Unternehmren. Hierdurch soll die Eingliederung von hochqualifizierten ausländischen Fachkräften verbessert werden. Der Artikel führt die Anforderungen für eine Arbeits- oder Beschäftigungsbeziehung mit ausländischen Fachkräften auf. Abschliessend wird die Sozialversicherung angesprochen.

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Die wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen in Spanien

Laut des spanischen Statuts der Arbeitnehmer gelten in Spanien folgende Umstände als wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen: Arbeitszeit und Zeiteinteilung, Regime der Schichtarbeit, Vergütungssysteme und Lohnsätze oder funktionale Flexibilität. Die aktuellen Änderungen beruhen auf den Reformen des Gesetzes zur Regelung des spanischen Arbeitsmarktes von 2012.

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Interessante Investitionsmöglichkeiten in spanische Immobilien

Nach dem Platzen der spanischen Immobilienblase sind die Immobilienpreise seit 2008 um 30 bis 40% gesunken, wodurch sich in Spanien interessante Investitionsmöglichkeiten ergeben. Allerdings ist dieses Phänomen nicht gleichmäßig über die spanische Geografie verteil. Die Stadt Sitges in der Nähe von Barcelon ist aufgrund des eingeschränkten Angebots und der starken internationalen Präsenz weniger stark von Preissenkungen betroffen.

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Status eines Festangestellten nach mehreren befristeten Arbeitsverträgen in Spanien

War man in Spanien über 24 Monate innerhalb einer Periode von 30 Monaten mit befristeten Arbeitsverträgen angestellt, kann man nach dem spanischen Arbeitnehmerstatut den Status eines Festangestellten erreichen. Der Beitrag fasst die verschiedenen Bedingungen zusammen, die unter anderem Missbrauch seitens der Unternehmer ausschliessen sollen. Nicht anrechenbar sind befristete Verträge im Rahmen von Forschungsprogrammen oder Integrationsbetrieben.

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Gesetzesänderung zu befristeten Verträgen in Spanien

Eine Möglichkeit, die Beschäftigungssituation der Arbeitnehmer in Spanien zu verbessern, wurde durch eine Änderung im Arbeitsgesetzbuch geschaffen. Die dauerhafte Aneinanderreihung von befristeten Verträgen wird dadurch unterbunden und die Festanstellung von Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen von mehr als 24 Monaten im selben Unternehmen wird Pflicht.

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Teilzeitverträge in Spanien als Maβnahme zur Beschäftigungsförderung

Die Förderung von Beschäftigung und Festeinstellung sind ein festes Ziel der Verbesserung der spanischen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation. Das Gesetz Nr. 16/2013 führt zu Neuerungen im Bereich der Teilzeitverträge, durch die eine Festeinstellung der Arbeitnehmer erleichtert werden soll. Dazu zählen Eintragungspflicht, Registrierung der Arbeitsstunden, Förderung der beruflichen Ausbidlung, Arbeitgeberabgaben zur Sozialversicherung.

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