Merkmale der Arbeitsverträge für Führungskräfte in Spanien
Für das spezielle Arbeitsverhältnis von Führungskräften in Spanien gibt es einige Formvorschriften. Die Führungskraft hat eine bestimmte Entscheidungsmacht und ist nur dem Verwaltungsorgan gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Beitrag behandelt die Regelung von Arbeitszeiten und Beförderung. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der des Wettbewerbsverbots. Die höheren Führungskräfte sind von den Mechanismen der einheitlichen Arbeitnehmervertretung im Unternehmen ausgeschlossen.