Liste der Publikationen

Nicht genehmigte Refinanzierungsvereinbarungen in Spanien

Spanien hat mit dem königlichen Gesetzesdekret 4/2014 wichtige Maßnahmen auf dem Gebiet der Refinanzierung und Restrukturierung von Unternehmensschulden eingeführt. Dadurch soll der vorinsolvenzliche Rechtsrahmen der Refinanzierungsvereinbarungen verbessert werden. Unter diesen Vereinbarungen finden sich einige Bestimmungen, die aus juristischer Sicht nicht genehmigt sind.

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Unterstützung von Unternehmern in Spanien auf dem Gebiet der Sozialversicherung

Die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer mit Mehrfachbeschäftigung sind eine besondere Neuerung des Gesetzes 14/2013 zur Unterstützung von Unternehmen und deren Internationalisierung. Geändert werden die Beiträge für selbständig Beschäftigte, für Freiberufler, die mindestens 30 Jahre alt sind und für selbständig tätige Personen mit Behinderung.

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Allgemeine Maßnahmen hinsichtlich der Kollektivvereinbarungen in Spanien

Die neuen Regelungen sehen die Einstellung der Einzelzwangsvollstreckung für jene Güter vor, die für die Fortführung des täglichen Geschäftes notwendig sind. Wurde eine getroffene Refinanzierungsvereinbarung aus rechtlichen Gründen nicht eingehalten, können Einzelzwangsvollstreckungen oder solche mit Realgarantien durchgeführt werden. Es sind verschiedene verfahrensrechtliche Neuheiten vorgesehen.

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Handelsgesellschaften im neuen spanischen Handelsgesetzbuch: Personen- und Kapitalgesellschaften

Im neuen spanischen Handelsgesetzbuch sind allgemeine und besondere Regelungen für Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Europäische Gesellschaften überarbeitet worden. Die differenzierte Behandlung der börsennotierten Unternehmen wird beachtet. Schwerpunkte der Neuerungen sind u.a. die vereinfachte und telematische Gründung, die Möglichkeiten der Vermögenseingliederung oder der Deckung von Liquiditätsdefiziten im Fall von Kapitalgesellschaften.

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Umstrukturierung von Unternehmensschulden in Spanien

In Spanien gibt es eine Vielzahl von Unternehmen, die im finanziellen Sinne nicht lebensfähig sind. Bisher gab es zwei Lösungen: Liquidation der Firma oder finanzielle Sanierung. Jetzt wurden dringende Maßnahmen zur Refinanzierung und Restrukturierung der Unternehmensschulden umgesetzt. Die Reform bringt eine komplette Neuregelung der Refinanzierungsvereinbarungen mit sich, die ins Insolvenzgesetzbuch aufgenommen wurden.

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Plan zur Kontrolle der Schattenwirtschaft in Spanien

Das spanische Finanzministerium hat verschiedene Massnahmen eingeführt, um die Schattenwirtschaft in Spanien stärker zu kontrollieren. Der Fokus liegt hierbei auf Sektoren mit höherem Steuerrisiko, wie z.B. Unternehmen aus der New Technolgoy Branche oder wirtschaftlichen Nischen. Verstärkte Zusammenarbeit, Kontrolle von Warenein- und Verkauf und Zahlungsflüsse werden als Mittel eingesetzt.

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CNAE-Codes in gesellschaftlichen Gründungsurkunden für Unternehmen in Spanien

Durch die sog. CNAE-Codes wird die wirtschaftliche Aktivität von Unternehmen in Spanien für die Kontrolle durch die öffentliche Verwaltung nach ihrer wirtschaftlichen Haupttätigkeit klassifiziert. Diese Maßnahme zur Einteilung und Identifizierung der Unternehmen wurde mit dem Gesetz 14/2013 zur Unternemensförderung, auch als Unternehmergesetz bezeichnet, eingeführt.

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