Liste der Publikationen

Internationale Besteuerung und Zollkontrolle in Spanien

Die Schwerpunkte der Kontrollaktivitäten im Bereich der internationalen Besteuerung in Spanien im Jahr 2014 sind der Missbrauch des nationalen und internationalen Rechts, die verstärkte Überprüfung von Geschäften in Steueroasen, die Prüfung von Verrechnungspreisen. Weiterhin unterliegen der Kontrolle nichtansässige ohne Betriebsstätte und die Handlungen von nichtansässigen Künstlern und Sportlern.

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Neuerungen bei der Gestaltung von Refinanzierungsvereinbarungen in Spanien

Mit dem Gesetzesdekret 04/2014 wurden interessante Änderungen zur Gestaltung von Refinanzierungsvereinbarungen in Spanien eingeführt. Hiermit besteht zum ersten Mal die Möglichkeit, Maßnahmen zur Refinanzierung mit Gläubigern abzuschliessen, die nur 51% der Verbindlichkeiten des Unternehmens ausmachen. Da die Überprüfung der geforderten Mehrheiten nur dem Richter unterliegt, soll die Geschwindigkeit und Flexibilität des Verfahrens beschleunigt werden.

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164 2014 M&A in Spanien

M&A in Spanien: die verschiedenen Arten von M&A

Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Arten von Mergers & Acquisitions in Spanien. Aspekte der Gründung und der Grad an Kontrolle werden für Mergers, Acquisitions, Änderung der Natur der Kontrolle und Joint Ventures diskutiert.

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Strafrechtliche Sanktionen des Gesetzes über den Schutz der persönlichen Daten in Spanien

Das strafrechtliche Sanktionssystem des Gesetzes über den Schutz persönlicher Daten in Spanien wurde auf Verlangen der spanischen Datenschutzbehörde reformiert. Es erfolgt eine Unterteilung in leichte, schwere und sehr schwere Verstöße. Für leichte Verstöße werden Bußgelder zwischen 900 und 40.000 Euro vorgesehen, 40.001 bis 300.000 Euro Bußgeld für schwere Verstöße und Bußgelder in Höhe von zwischen 300.001 bis 600.000 Euro für die Begehung von sehr schweren Verstößen.

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Insolvenz Konkurs

Neue Aspekte in der Vorinsolvenzantragsstellung in Spanien: die 5bis-Kommunikation

Am 8. März 2014 wurde das königliche Gesetzesdekret 4/2014 über dringende Maßnahmen in Bezug auf die Neufinanzierung und Neuorganisation der Gemeinschaftsschuld (die sog. „Neue Reform“) veröffentlicht um das spanische Insolvenzgesetz zu verbessern. Ein wichtiger Abschnitt der Reform ist die 5bis-Kommunikation, die dem Schuldner unter Erfüllung bestimmter Voraussetzung eine Fristverlängerung von drei bis vier Monaten ermöglicht.

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Arbeitsverträge über Leiharbeitsagenturen und die Berechnung des Dienstalters in Spanien

Verträge über Leiharbeitsagenturen sind sehr günstig für Unternehmen, die ihr Arbeitsteam zu bestimmten Zeitpunkten vergrössern müssen. In Spanien ist die Arbeitnehmerüberlassung in Art. 6 Gesetz Nr. 14/1994 geregelt. Geht der Leiharbeitsvertrag in einen festen Arbeitsvertrag beim selben Unternehmen über, wird die Periode der Leiharbeit zur Berechnung des Dienstalters und der Entschädigungen berücksichtig.

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Wie errichtet man ein Testament in Spanien?

Nach spanischem Erbrecht gibt es drei Testamentsarten: das eigenhändige, das offene und das geschlossene Testament. Das spanische Erbrecht ist in Art. 657 ff des spanischen BGB (Código Civil, Cc) geregelt. Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das Gesetz bestimmt auch die Testierunfähigkeit; dazu zählen minderjährige, geistig ingeschränkte und behinderte Menschen.

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Elina Vasileva | Mariscal & Abogados

Elina Vasileva, August – Oktober 2014

Ich berichte über meine Erfahrung als Rechtsreferendarin in der Kanzlei Mariscal Abogados in Madrid. Ich habe meine Wahlstation in dem Zeitraum 01.08.2014-31.10.2014 im sonnigen Spanien absolviert. Ich bin nach Spanien …

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