Liste der Publikationen

Festanstellung und Beschäftigungsfähigkeit in Spanien durch flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitsverträge

Die seit 2010 aufgenommenen Reformen des spanischen Arbeitsrechts führen insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung der Festanstellung und zur Verbesserung der Beschäfttigungsfähigkeit durch. Ein wichtiger Schritt hierbei ist die grössere Flexibilität bei der Arbeitsorganisation. Die Regelung geht auf besondere Umstände wie Zeitarbeitsfirmen oder die Betreuung von Personen mit Behinderung ein.

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Reform der Sozialversicherungsbeiträge für unbefristete Arbeitsverträge in Spanien

Im Zusammenhang mit der Förderung der Beschäftigung und der unbefristeten Einstellungen wurde in Spanien eine Reform der Sozialversicherungsbeiträge für unbefristete Arbeitsverträge durchgesetzt. Danach ist eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für allgemeine Risiken am Arbeitsplatz vorgesehen. Die Maßnahme findet rückwirkend ab dem 25. Februar sowohl auf Vollzeit- wie auch auf Teilzeitarbeitsverträge Anwendung.

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Arbeitsverhältnisse in Spanien: Die Arbeitsverträge leitender Angestellter

Die besonderen Arbeitsverhältnisse in Spanien sind in Artikel 2.1 des spanischen Arbeitnehmerstatuts normiert. Diese Form des Arbeitsvertrags zeichnet sich dadurch aus, dass die übertragenen Befugnisse, sofern sie für das Überleben des Unternehmens wichtige Funnktionsbereiche betreffen, der gesamten Aktivität des Unternehmens oder wesentlichen Aspekten seiner Ziele zugewiesen werden müssen.

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Reform der Insolvenzordnung in Spanien: Refinanzierung als Alternative zum Insolvenzverfahren

Um eine drohende Insolvenz in Spanien zu verhindern, stehen den Unternehmen in der Regel zwei Mittel zur Verfügung: das Insolvenzverfahren und die Refinanzierung. Beide sollen dazu führen, die künftige Sanierung des Unternehmens zu gewährleisten. Sinkende Binnennachfrage, fehlende Liquidität und Zahlungsverzug hatten in Spanien dazu geführt, das Unternehmen vermehrt durch das fehlen liquider Mittel in die Insolvenz getrieben wurden.

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Das Widerrufsrecht von Verbrauchern und Nutzern in Spanien

Das Widerrufsrecht von Verbrauchern und Nutzern im spanischen Verbraucherschutzrecht. Der Verkäufer hat laut spanischem Gesetz eine Informationspflicht, die sog. Widerrufsbelehrungspflicht bei Vertragsschluss gegenüber dem Käufer zu erfüllen. Das Nebeneinander von Widerrufsrecht und Rückgaberecht zwingen den Unternehmer dazu, dem Verbraucher die Unterschiede zwischen den beiden Rechten genau aufzuzeigen.

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Der Lehr- und Ausbildungsvertrag in Spanien

In Spanien setzt der Lehr- und Ausbildungsvertrag voraus, dass die der Lehrtätigkeit gewidmete Zeit im ersten Jahr nicht unter 25% der vom Tarifvertrag festgelegten Höchstarbeitszeit liegt. Zur Kalkulation der für die Lehrtätigkeit verwendeten Zeit wird die Jahresarbeitszeit unter Ausschluss der Ferientage verwendet.

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Die außergerichtliche Zahlungsvereinbarung in Spanien

Die außergerichtliche Verhandlung eines Zahlungsplans als Alternative zur Insolvenz ist eine der bedeutendsten Neuerungen in der Reform des spanischen Insolvenzgesetzes. Eine wichtige Massnahme ist die Restschuldbefreiung bei Abwicklung im unvorhergesehenen Anschlusskonkurs des Unternehmers als natürliche Person, wenn ein Mindestanteil der Verbindlichkeiten getilgt wurde.

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