Der Übergang von befristeten Arbeitsverträgen in unbefristete in Spanien
Seit dem 1. Januar 2013 ist die dauerhafte Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen in Spanien verboten. Eine Gesetzesänderung führt dazu, dass nach einer befristeten Anstellung von mehr als 24 Monaten im selben Unternehmen die Arbeitsstelle automatisch in eine Festanstellung übergeht.