Vollstreckung von Bürgschaften im Konkursverfahren in Spanien
Welche Konsequenzen entstehen für Begünstigte einer Bürgschaft und Kreditinstitute, wenn ihr Schuldner und Bürge in Spanien in Konkurs gerät? Der Grundsatz des Art. 87.6 des spanischen Konkursgesetzes bestimmt, dass der Bürge nach der Konkurseröffnung gegenüber dem Bürgschaftsgläubiger verpflichtet bleibt.