Individualarbeitsrecht in Spanien: Arbeitszeit- und Urlaubsregelung des Arbeitsverhältnisses
Das arbeitsrechtliche Regelwerk in Spanien legt Mindestanforderungen für die Arbeitszeitgestaltung in spanischen Arbeitsverhältnissen fest. Die gesetzliche Regelarbeitszeit beträgt im Jahresdurchschnitt 40 Wochenarbeitsstunden. Überstunden sind gesetzlich auf eine Anzahl von 80 Stunden begrenzt. Der in Spanien zugestandene Jahresurlaub muss mindestens 30 Kalendertage betragen.