Gründe für die Auflösung einer Handelsgesellschaft in Spanien
Die Auflösungsgründe für Aktiengesellschaften in Spanien sind in Artikel 260 des spanischen Aktiengesetzes geregelt. Art. 104 des Gesestzes für Gesellschaften mit beschränkter Haftung regelt die Auflösung der spanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.). Ausserdem gibt es die Gesellschaftsauflösung aufgrund einer Insolvenz der Gläubiger.