Mediation in der Insolvenz nach dem neuen Gesetz für Unternehmer

Das kürzlich verabschiedete Gesetz 14/2013, vom 27. September, zur Unterstützung von Unternehmern und ihrer Internalisierung beabsichtigt verschiedene Aspekte des Unternehmertums zu erleichtern. Es gilt der Vereinfachung der komplexen lokalen und nationalen Normen, die für den Unternehmer einen hohen Einsatz von Personalressourcen erfordern.

Die außergerichtlichen Einigung in Bezug auf Unternehmerschulden

Zu diesem Zweck wurde, neben anderen Maßnahmen, die so genannte Mediation in der Insolvenz (Mediación Concursal) institutionalisiert. Diese Art der Mediation konzentriert sich hauptsächlich auf die Regulierung einer außergerichtlichen Einigung in Bezug auf Zahlungen.

Der hierfür ins Insolvenzgesetz eingefügte Titel X sieht mithin einen Mechanismus für außergerichtliche Verhandlungen von Unternehmerschulden vor, sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. Das Gesetz führt zudem eine Beschränkung der universellen Haftung für Schulden (geregelt in Art. 1911 des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches) ein, vergleichbar mit den Mechanismen und anderen Rechtsordnungen wie der deutschen oder der amerikanischen Rechtsordnung.

Der Insolvenzmediator

Das Ziel des Insolvenzmediators ist es, die Zustimmung zu einer Zahlungsvereinbarung zu erreichen, die den Fortbestand des Unternehmens ermöglicht. Die Anforderungen, die der Mediator erfüllen muss, sind, dass er Jurist, Betriebswirt oder Rechnungsprüfer sein und mindestens über fünf Jahre Berufserfahrung verfügen muss.

Die letztgültigen Voraussetzungen für einen Insolvenzmediators müssen noch abschlieβend geregelt werden. Zu diesem Zweck ist die Verabschiedung eines Regelwerkes zur Regulierung eines Mediatorenregisters vorgesehen. Auch ist die Anforderung – zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen – einer spezifischen Ausbildung im Bereich Insolvenz und Mediation noch nicht geregelt.

Die Einführung von extrem kurzen Fristen ist eine der Herausforderungen für den Insolvenzmediator, dessen Arbeit sehr pro-aktiv sein muss, um die Zustimmung zu einer Vereinbarung zu erreichen und dabei, wenn möglich, eine oder mehrere durchführbare Alternativen vorzuschlagen.

Der Insolvenzmediator sollte in der Lage sein, in etwa 30 Tagen die Situation des Unternehmens genau zu kennen und einen Zahlungsvorschlag zu formulieren, der (mindestens 20 Tage) vor der Beantragung mitgeteilt werden muss. In diesen 20 Tagen muss die Zustimmung zu dem Vorschlag erlangt werden.

Die normale Dauer des Mediationsverfahrens ist ein Monat, aber in bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn in dem Prozess weniger flexible Gläubiger involviert sind, kann die Dauer sich verlängern.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Figur des Insolvenzmediators positiv zu bewerten ist und dass sein Ziel der Vermeidung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens lobenswert und für Unternehmen von Interesse ist.

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Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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