Am 6.3.2012 wurde im spanischen Gesetzblatt (BOE) die Gesetzesverordnung Real Decreto-Ley 5/2012 zur Mediation in Zivil- und Handelssachen veröffentlicht. Damit wurde die entsprechende EU-Richtlinie zur Mediation umgesetzt und erstmals eine rechtliche Grundlage der Mediation in Spanien geschaffen, zuvor hatten nur vereinzelte Landesgesetzgeber derartige Regelungen getroffen.
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Streitbeilegung zwischen zwei Parteien durch einen qualifizierten, unparteiischen und neutralen Dritten. Dieser Mediator hilft den streitenden Parteien durch Verhandlungen eine gütliche Einigung zu erzielen. Anders als ein Richter hat der Mediator dabei nicht die Befugnis einen Streit zu entscheiden, es obliegt allein den Parteien den Streit beizulegen.
Anwendungsbereich
Die nun veröffentlichte Gesetzesverordnung regelt die Anwendung der Mediation im Bereich des Zivil- und des Handelsrechts. Ausdrücklich ausgenommen wurde – entsprechend der umzusetzenden EU-Richtlinie – die Mediation im Strafrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherrecht und im Verwaltungsrecht.
Regelungsgehalt
Das Verfahren der Mediation basiert auf der freien und freiwilligen Entscheidung beider Parteien, den ihnen gemeinsamen Streit durch die Hilfe eines Mediators beizulegen. Die so erreichte Einigung kann – wenn dies die Parteien wünschen – durch die Gerichte als vollstreckbarer Titel ausgefertigt werden. Der oder die Mediatoren haben dabei eine tragende Rolle, denn sie sind es, die den Parteien zu ihrer einvernehmlichen Streitbeilegung helfen.
Da die Tätigkeit eines Mediators in vielen verschiedenen Bereichen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens liegen kann und dem Mediator dementsprechend viele unterschiedliche Fähigkeiten abverlangt werden, muss er auch eine entsprechend weitgehende Ausbildung absolvieren.
Der Mediator muss ausdrücklich und ausführlich über die möglichen zivilrechtlichen Folgen der zu treffenden Vereinbarung aufklären.
Die Mediationseinrichtungen spielen eine herausragende Rolle, wenn es darum geht das Mediationsverfahren in der Öffentlichkeit zu fördern und voranzubringen.
Aus diesem Grund sollten Mediatoren folgende Grundsätze beachten:
- Das Verfahren ist einfach, kostengünstig und kurz zu halten
- Das Verfahren soll keine Auswirkung auf spätere Prozesskosten haben
- Es ist zu verhindern, dass das Mediationsverfahren missbraucht wird, um die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen zu umgehen
- Die Mediation führt nicht zur Unterbrechung der Verjährung etwaiger Ansprüche, sondern lediglich zu deren Hemmung – so wird verhindert, dass dem Mediationsverfahren ungewünschte rechtliche Bedeutung zukommt und falsche Anreize geschaffen werden.
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