Der Vorentwurf des Gesetzes über Stiftungen wird das momentan geltende Gesetz 50/2002 vom 26. Dezember ersetzen. Neben seinen Neuerungen werden die Möglichkeit nicht tätige Stiftungen bzw. Stiftungen, die ihren Pflichten nicht nachkommen, zu löschen, sowie die Einführung von Massnahmen zur Betrugsbekämpfung eine Rolle spielen. Ebenso vorgesehen sind die Schaffung eines einheitlichen Stiftungsregisters und eines Protektorates, welches ein durch die Norm eingeführtes Sanktionssystem aufbauen soll.
Wie man in Spanien eine Stiftung gründet
Derjenige, der eine Stiftung gründen möchte, muss sich zum Protektorat begeben, um ein Gutachten über die Geeignetheit der Ziele und Aktivitäten sowie die Angemessenheit und die ausreichende Finanzierung der Stiftung zu beantragen. In besagter Finanzierung wird die Möglichkeit aufeinanderfolgender Zahlungen ausgeschlossen. Über den Antrag soll innerhalb von maximal drei Monaten entschieden werden. Wenn dem Antrag einmal durch das Protektorat stattgegeben ist, kann der Stiftungsgründer zum Notar gehen, um die Stiftung zu gründen.
Der Notar übernimmt als dem Justizministerium angehöriges abhängiges Organ und der Generealdirektion des Register und Notariats nachgeordnet, formell den Gründungsakt und trägt die Stiftung dann in das Stiftungsregister ein.
In dem öffentlichen Stiftungsregister, welches immer genau den neuesten Stand wiedergibt, sind die relevanten Aktionen bezüglich aller Stiftungen aufgeführt, welche auf spanischem Boden aktiv sind. Dies wiederrum erlaubt es, die Pflichten und die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit einzuhalten, was eine grosse Kontrollmöglichkeit für die Verwendung von Subventionen und Steuervorteilen bringt, welche Stiftungen zugesprochen werden. Die Rechnungslegung wird auf das Handelsregister übertragen.
Aufgabe einer Stiftung in Spanien
Die Norm stärkt die Anforderungen an die Finanzierung und lässt die Möglichkeit aufeinanderfolgender Auszahlungen entfallen. Weiterhin regelt sie einige Prinzipien der guten Geschäftsführung, welche für die Mitglieder des Vorstandes als Handlungsmassstab dienen sollen und setzt die Verpflichtung fest, den Kodex der guten Geschäftsführung zu billigen und dessen Verbreitung weiter voranzutreiben. Im Internet werden die wichtigsten Daten über die Sitftungsaktivitäten, die Jahresabschlüsse, die Verpflichtungen des Vorstandes ebenso wie die Subventionen und erhaltene öffentliche Hilfen veröffentlicht.
Als Novum sticht das Handlungsspektrum hervor, das dem Protektorat zugeschrieben wird. Dieses kann, nach vorheriger Empfehlung des Vorstandes, neue Vorstandsmitglieder für diese Tatbestände vorschlagen, für welche die Zahl der eingeschriebenen Vorstandsmitglieder das gesetzlich vorgeschriebene Minimum unterschreiten würde.
Darüber hinaus und als Kontrollmassnahmen gedacht, können sich die gesteckten Ziele nicht einzig und allein in der Gattungsart ihres Statutes erschöpfen.
Gleichfalls beendet das neue Gesetz die existierende Zersplitterung innerhalb der Hauptverwaltung des Staates, indem es das Protektorat zu einem einzigen Organ zusammenfasst und seine Funktionen überprüft, um sie an die aktuelle Situation der Stiftungen anzupassen. Das Protektorat wird zu einem Organ umstrukturiert, welches garantieren soll, dass die persönliche Ausrichtung des Gründers und die gesetzten Ziele der Stiftung dem Allgemeininteresse entsprechen.
Die Auflösung einer Stiftung in Spanien
Die Reform beinhaltet die Möglichkeit, diese Stiftungen zu löschen, welche den Vermutungstatbestand erfüllen, dass sie untätig seien oder ihrer Zielsetzung bzw. ihren Verpflichtungen gegenüber dem Protektorat und dem Register nicht nachkommen.
Zu den Gründen für die Auflösung einer Stifung kommen noch die Nichterfüllung der Verpflichtungen eine jährliche Abrechnung aufzustellen oder Pläne drei aufeinanderfolgender Aktionen zu präsentieren, hinzu. Damit wird angestrebt, den erheblichen Anteil der inaktiven Stiftungen zu senken.
Wie dem Stiftungsbetrug in Spanien entgegen getreten wird
Um gegen Betrug vorzugehen und den Missbrauch der Stiftung für die Entwicklungen von Aktivitäten zu verhindern, die nicht mit den Zielen einer Stifung übereinstimmen, ebenso wie die wirtschaftlichen Netzwerke, deren Bedeutung in der Verfassung einer Stiftung zum Ausdruck kommt, unterscheidet die Norm zwischen originären Aktivitäten, die die Stiftung ausübt, um ihre Vorgaben zu erfüllen, und ökonomischen, die im Rahmen der Stiftungsfinanzierung umgesetzt werden können.
Nur diejenigen Stiftungen, die die geltenden Gesetzesanforderungen erfüllen, können von Subventionen und Steuervorteilen profitieren, die oft das Wesen der Gemeinnützigkeit erreichen.
In diesem Sinne wird die Verpflichtung gerechtfertigt, welche seit Erlass des Gesetzes 2002 besteht, dass die fundamentalen Stiftungsziele in den Vordergrund zu stellen sind und wenigstens 70% des erlangten Ertrages der Stiftung zu Gute kommen. Ebenfalls werden in besagtem Gesetz Vertragsabschlüsse der Stiftung mit Personen oder verwandten Vereinigungen geregelt.
Sanktionssystem für Stiftungen in Spanien
Es wird ein Saktionssysstem eingeführt, welches mit dem angewendeten des Protektorats im Einklang steht. Die Verantwortlichen sind dabei die Vorstandsmitglieder und das Sekretariat des Vorstandes, welches primär nicht belangt wird, wenn die individuelle Verantwortung bei einem begangenem Verstoss festgestellt wird. Die Verstösse werden in leichte, schwerwiegende und besonders schwerwiegende unterteilt, und eröffenen eine Bandbreite von Sanktionen, die von einer blossen Verwarnung mit Bussgeld zwischen 1.000 und 3.000 Euro, dem Entzug des Amtes als Vorstandsmitglied oder der Regierungsstelle, welcher er angehört bis hin zu einem Berufsverbot für die ausgeübte Funkion zwischen fünf und zehn Jahren, reichen.
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