Das neue spanische Königliche Dekret (RD 1614/2010) vom 7. Dezember, veröffentlicht im Bundesanzeiger (BOE) am 8. Dezember 2010, welches bestimmte Aspekte der Stromerzeugungstätigkeit regelt und modifiziert, die die Solarthermoelektronik und Windenergie nutzen, ist die Antwort der spanischen Regierung auf den Versuch zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit des Systems beizutragen. Das neue spanische Königliche Dekret ist am 9. Dezember in Kraft getreten.
Das neue Königliche Dekret reduziert vorübergehend die Vergütung von bestimmten Windanlagen. Die Reduzierung dieser Vergütung wird auf Anlagen anwendbar sein, die sich auf das Königliche Dekret 661/2007 beziehen und die eine Leistungskapazität von mehr als 50 MW aufweisen. Allerdings ist es nicht anwendbar auf Windkraftanlagen, die sich auf die Übergangsbestimmung des Königlichen Dekrets 661/2007 vom 25. Mai gebaut wurden, wenn sie sich zur Aufrechterhaltung des Königlichen Dekrets 436/2004 vom 12. März entschieden hatten. Die Reduzierung wird ebenfalls nicht anwendbar sein auf Anlagen, die im RIPRE (Registro de Instalaciones de Producción en Régimen Especial) vor dem 7. Mai 2009 registriert wurden.
Es ist eine Reduzierung der Prämien bis zu 35 % möglich. Dies gilt bis zum 31. Dezember 2012. Die Reduzierung beginnt mit dem 1. Januar 2011. Die betroffenen Windkraftanlagen werden den Verlust mit dem höheren Wert der Prämien ab dem 1. Januar 2013 wieder ausgleichen. Diese Prämien werden von der Verordnung ITC/351/2009 festgelegt.
Solaranlagenbetreiber können jedoch nicht mehr auswählen zwischen dem Tarifvergütungs- und dem Prämienvergütungssystem. Diese werden während der ersten zwölf Monate nach Erhalt des Start-Up-Zertifikats zum Tarifvergütungssystem gezwungen.
Dies sind die wesentlichen Modifizierungen des neuen Königlichen Dekrets. Allerdings sollte betont werden, dass es sich dabei nur um eine vorübergehende Maßnahme handelt, welche bestimmt Aspekete des aktuellen Königlichen Dekrets (RD 661/2007) ändert. In der Zwischenzeit wird die Regierung versuchen, ein neues Königliches Dekret zu erlassen, welches letztlich das Königliche Dekret (RD 661/2007) abändern wird und welches dann auch auf zukünftige Anlagen anwendbar sein wird.
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