Am 21. November billigte der Abgeordnetenkongress mit knapper Mehrheit den Gesetzesentwurf zur Einführung:
- Eine Ergänzungssteuer, um ein globales Mindeststeuerniveau für multinationale Konzerne und große nationale Konzerne zu gewährleisten.
- Eine Steuer auf die Zins- und Provisionsspannen bestimmter Finanzinstitute
- Eine Steuer auf Flüssigkeiten für elektronische Zigaretten und andere tabakähnliche Produkte.
Mit diesem Gesetzentwurf will der Gesetzgeber auch verschiedene von der Exekutive angekündigte Steueränderungen einführen.
Die wichtigsten vom Abgeordnetenkongress gebilligten Steuermaßnahmen, die am 28. November an den Senat weitergeleitet wurden, um bis zum 18. Dezember diskutiert zu werden, sind im Folgenden aufgeführt.
Beschlossene Steuermaßnahmen
Ergänzungssteuer
Für große multinationale Konzerne mit einem Umsatz von 750 Millionen Euro oder mehr. Diese Steuer wird erhoben, wenn die Besteuerung nicht das Minimum von 15% des berechneten Jahreshaushalts erreicht.
Beschränkung der Verrechnung von steuerlichen Verlustvorträgen (bases imponibles negativas, “BIN”) bei der Körperschaftssteuer (Impuesto sobre Sociedades, “IS”)
Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 werden die durch das Urteil des Verfassungsgerichts vom 18. Januar 2024 aufgehobenen Beschränkungen wieder eingeführt:
- 50% der bisherigen Steuerbemessungsgrundlage für Unternehmen mit einem Nettoumsatz (Importe Neto de Cifra de Negocios, “INCN”) zwischen 20 und 60 Millionen Euro.
- 25 % für Unternehmen mit einem Nettoumsatz (INCN) von mehr als 60 Millionen Euro.
Rückgängigmachung der abzugsfähigen Portfoliowertberichtigungen
Die Verpflichtung, vor 2013 vorgenommene abzugsfähige Portfoliowertberichtigungen rückgängig zu machen, wird wieder eingeführt.
Erhöhung des Abschlags für Kapitalrücklagen
Die Kürzung des IS für die Kapitalrücklage wird von derzeit 15 % auf 20 % im Allgemeinen und auf bis zu 30 % erhöht, wenn bestimmte Voraussetzungen für den Erhalt der Arbeitsplätze erfüllt sind.
Darüber hinaus wird die maximale Ermäßigung von 10 % der Steuerbemessungsgrundlage auf 20 % im Allgemeinen und auf 25 % für kleine Unternehmen erhöht.
Zeitliche Begrenzung der Eingliederung einzelner BINs in Unternehmensgruppen
Die zeitweilige Begrenzung auf 50 % wird bis 2024 und 2025 verlängert. Die Rückgängigmachung kann innerhalb von 10 Jahren erfolgen.
Progressiv ermäßigte Sätze in der Körperschaftssteuer für Kleinstunternehmen und mittelständische Betriebe
Progressive ermäßigte Steuersätze von 17% und 20% werden für Kleinstunternehmen (weniger als eine Million Euro INCN) und mittelständische Unternehmen genehmigt.
Die Anwendung erfolgt schrittweise in Form einer progressiven Senkung in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029.
Anhebung der Einkommenssteuersätze für Zinserträge
Ab dem 1. Januar werden Zinserträge über 300.000 Euro mit 30 % besteuert.
Diese Erhöhung betrifft Zinserträge aus spanischen Quellen, die von der Beckham-Regelung profitieren.
Verbrauchssteuern auf Tabak und elektronische Zigaretten
Die Verbrauchssteuersätze für Tabak werden erhöht.
Eine neue Steuer auf elektronische Zigaretten und andere tabakähnliche Produkte wird eingeführt.
Steuer auf Zinsgewinne und Provisionen von Finanzinstituten
Es wird eine Steuer auf Zinsgewinne und Provisionen bestimmter Finanzinstitute eingeführt, die die befristete Abgabe auf Kreditinstitute ersetzt.
Nicht genehmigte steuerliche Maßnahmen
- Abschaffung der SOCIMIS-Regelung
- Abschaffung der Steuerbefreiung auf Versicherungsprämien für private Krankenversicherungen
- Einführung einer Steuer auf große Erbschaften
- Zusätzliche Steuer auf Luxusgüter
- Erhöhung der Mehrwertsteuer auf touristische Vermietungen
- Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen in öffentlichen Schulen
- Einführung einer Energiesteuer