Pausenregelung während der Arbeitszeit laut Arbeitnehmerstatut in Spanien

Das Arbeitnehmerstatut in Spanien besagt, dass sich die Länge eines Arbeitstages nach dem Tarifvertrag oder nach dem Arbeitsvertrag richtet und eine Arbeitswoche maximal 40 Arbeitsstunden haben darf.

Mindestpausen

Die gesetzliche Arbeitszeitenregelung in Spanien sieht ebenfalls vor, dass nach einer Arbeitszeit von sechs Stunden eine Pause von min. 15 Minuten gemacht werden soll. Dabei kann auch eine längere Pausenzeit vereinbart werden. Diese Pausenzeit wird als effektive Arbeitszeit angesehen, wenn dies im Tarif- oder Arbeitsvertrag so geregelt ist.

Sind die Arbeitnehmer unter 18 Jahre alt, also minderjährig, ist eine mindestens 30 minütige Pause verpflichtend und immer dann einzuhalten, wenn der Jugendliche danach seine Arbeit für mehr als viereinhalb Stunden fortsetzt.

Es handelt sich bei der Arbeitspausenregelung um ein anerkanntes Recht im Arbeitnehmerstatut, das nicht zur Disposition des Betriebes steht, sondern bindend ist. Wenn dies im Kollektivvertrag vorgesehen ist, wird die Pausenzeit als Arbeitszeit zurückgewonnen.

Im umgekehrten Falle steht es dem Arbeitnehmer gleichfalls zu, eine Pause zu machen auch wenn sich dadurch die Gesamtarbeitszeit um die Pausenzeit verlängert.

Nachholung der Pausenzeiten

Der Betrieb, sei er an den Tarifvertrag oder durch Arbeitsvertrag daran gebunden oder nicht, der die Zeit der Kaffeepause als effektive Arbeitszeit ansieht, kann diese Pause allerdings unter den Voraussetzungen des Art. 41 des Arbeiterstatutes suspendieren.

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