Mit dem Ziel der Legitimation der Anfechtung sozialer Abkommen und der Sicherstellung eines hohen Maßes an Seriosität, möchte das Kapitalgesellschaftgesetz diese Macht zu den Partnern abgrenzen.
Ebenso wird ein Mindestprozentsatz an Beteiligungskapital des Partners verlangt Abkommen anfechten zu können. Im Fall eines nicht börsennotierten Unternehmens werden 1% des Kapitals verlangt und bei börsennotierten Unternehmen 0.1%.
Der Partner, deren Beteiligung diese Prozentsätze nicht erreicht, kann sich aber an die zuständigen Gerichten wenden um für die möglicherweise verursachten Schäden Entschädigungen einzufordern.
Die Frist einer Anfechtungsklage sozialer Abkommen ist 1 Jahr
Die Frist für die Anfechtungsklage sozialer Abkommen läuft nach einem Jahr ab, es sei denn, die Abkommen sollten gegen das Gesetz verstoßen, wobei in diesem Fall die Anfechtungsklage keine Frist hat.
Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt zu dem das Abkommen angenommen wurde, falls dies in einer Gesellschaftsversammlung oder in einer Sitzung des Verwaltungsrates geschah, oder mit dem Zeitpunkt zu dem die Abschrift des Protokolls empfangen worden ist, falls das Abkommen schriftlich angenommen wurde.
Welche Personen sind zur Anfechtung sozialer Abkommen legitimiert?
Personengruppen, die legitimiert sind um soziale Abkommen anzufechten:
- Jeder der Verwalter
- Dritte, die ein berechtigtes Interesse darlegen,
- Partner, die als solche ihre Eigenschaft als Partner vor der Annahme des Abkommens erworben haben.
Bei Abkommen, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, ist jeder Partner legitimiert, auch wenn sie ihre Eigenschaft als Partner nach der Annahme des Abkommens erworben haben.
Die Anfechtungsklage muss gegen die Gesellschaft gerichtet werden.
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