Zweite Corona-Welle in Spanien: Wie können Unternehmen in Spanien Kurzarbeit (ERTE) beantragen?
Das königliche Dekret 24/2020 (Real Decreto-ley 24/2020) vom 26. Juni beinhaltet spezielle arbeitsrechtliche Maßnahmen, um die Auswirkungen der neuen Corona-Beschränkungen auf die Geschäftstätigkeit von Unternehmen zu mindern: Die Beantragung von Kurzarbeit aufgrund von höherer Gewalt wegen der zweiten Corona-Welle.
Unternehmen in Spanien: Beantragung von Kurzarbeit (ERTE)
Das königliche Dekret 24/2020 vom 26. Juni beinhaltet arbeitsrechtliche Maßnahmen, um die Auswirkungen der neuen Corona-Beschränkungen auf die Geschäftstätigkeit von Unternehmen zu mindern.
Das Austrittsrecht des Gesellschafters aufgrund mangelnder Dividendenausschüttung
Die im Dezember 2018 erfolgte Reform des Artikels 348 bis ändert und präzisiert die erforderlichen Voraussetzungen des Austrittsrechts des Gesellschafters aufgrund mangelnder Ausschüttung von Dividenden des vorgenannten Artikels.
Die rechtliche Regelung der börsennotierten Immobilienaktiengesellschaften (SOCIMI)
2009 wurde mit dem Ziel, den Immobilienmarkt anzukurbeln, die Rechtsfigur der SOCIMI geschaffen. Dabei handelt es sich um börsennotierte Aktiengesellschaften, deren hauptsächlicher Unternehmensgegenstand der Erwerb, die Vermarktung und die Sanierung von zur Vermietung bestimmten städtischen Immobilien ist.
Was ist eine Kündigung aus disziplinarischem Grund
Tarifverträge können zusätzliche formale Anforderungen zur Formalisierung einer disziplinarischen Kündigung festlegen. Ihre Nichteinhaltung kann zu Verwaltungssanktionen für das Unternehmen führen.
Änderungen für Aktionäre mit der nächsten Änderung des spanischen Aktiengesetzes (Ley de Sociedades de Capital)
Am 24. Mai 2019 wurde der Vorentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalgesellschaften und anderer Finanzregelungen veröffentlicht. Es zielt darauf ab, es mit dem europäischen Recht (Richtlinie (EU) 2017/828) im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Beteiligung von Aktionären an börsennotierten Unternehmen in Einklang zu bringen.
Außergerichtliche Forderungsbeitreibung in Spanien
Grundsätzlich erfordert die Forderungsbeitreibung in Spanien zunächst eine außergerichtliche Regelung der Angelegenheit bzw. eine Zahlungsaufforderung an den Schuldner mittels eines Mahnschreibens, um anschließend –sofern erforderlich– das entsprechende gerichtliche Verfahren einzuleiten.
Gerichtliche Forderungsbetreibung in Spanien
Im Falle einer erfolglosen außergerichtlichen Forderungsbeitreibung seitens des Gläubigers, stehen ihm verschiedene gerichtliche Verfahren zur Beitreibung seiner Forderung zur Verfügung (gerichtliches Mahnverfahren, mündliches Verfahren, ordentliches Verfahren).
Informationsvermerk: Das neue Insolvenzgesetz in Spanien (RDL1/2020)
Im nachfolgenden Informationshinweis befassen wir uns mit dem königlichen Gesetzesdekret 1/2020 vom 5. Mai. 2020, welches die Neufassung des Insolvenzgesetzes.beschließt.