Insolvenzrechtliche Regelungen während der Covid-19 Krise in Deutschland und Spanien
Die Insolvenzantragspflicht und die Anfechtung von Rechtshandlungen bei Insolvenzen während der Covid-19 Krise in Deutschland und Spanien im Vergleich.
Anmeldung der Insolvenz in Spanien: Kernpunkte und Fristen
Das spanische Insolvenzrecht regelt die Kernpunkte und Fristen, innerhalb welcher die Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, wenn sie nicht mehr in der Lage sind ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Die Anpassung der Arbeitszeiten als neue Herausforderung für Unternehmen
Die spanische Justiz beginnt, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer in Frage zu stellen. Es besteht die starke Tendenz, dass die von den Unternehmen angegebenen organisatorischen Gründe Vorrang vor den Bedürfnissen der Arbeitnehmer haben, die eine Anpassung ihrer Arbeitszeiten beantragen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität von Unternehmen aufgrund des Ausnahmezustands
Nach dem Erlass des Ausnahmezustands hat die spanische Regierung ein Maßnahmenpaket im Bereich des Arbeitsmarkts (durch Erleichterung der Aussetzung von Arbeitsverträgen) und der Beantragung von Konkursverfahren verabschiedet, damit Unternehmen ihre Liquiditätsengpässe beheben können.
Vergleich zwischen den bei Kollektivmaßnahmen in Spanien einzuhaltenden Verfahren
Das Gesetz über die Rechte der Arbeitnehmer legt die Verfahren fest, die bei Änderungen der im Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen und bei Kündigung des Arbeitsvertrags einzuhalten sind, wenn diese Maßnahmen das gesamte Kollektiv der Arbeitnehmer betreffen.
Der Insolvenzantrag in Spanien während des Alarmzustandes
Das Königliche Gesetzesdekret 8/2020 führt Änderungen bezüglich der Fristen für die freiwillige oder notwendige Insolvenzanmeldung in Spanien ein. Ebenso befugt es die Richter, Insolvenzanträge bis zu zwei Monate nach Ende des Alarmzustandes abzulehnen.
Die Haftung der Geschäftsführer während des Alarmzustands
Das Königliche Gesetzesdekret 8/2020 ändert bestimmte Verpflichtungen der Geschäftsführer, wenn ein gesetzlicher oder satzungsmäßiger Grund für die Auflösung besteht oder das Unternehmen sich in einem Insolvenzzustand befindet.
Zusammenfassung der neuen Richtlinien zur Arbeitszeiterfassung
Die Arbeitszeiterfassung stellt eine Änderung des Artikels 34 des Arbeitnehmerstatuts dar. Diese Maßnahme legt fest, dass die Unternehmen in Spanien die Einhaltung der festgelegten Arbeitszeitgrenzen garantieren müssen.
Das Verfahren für die Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge in Spanien
Die Ausschreibung ist das Verfahren, mittels dessen ein öffentlicher Auftraggeber gestützt auf vorab festgelegte objektive Kriterien und ohne Verhandlungen das wirtschaftlich günstigste Angebot auswählt.
Beendigung von Verträgen mit gegenseitigen Verpflichtungen im Insolvenzverfahren
Artikel 61 ff. des Gesetzes 22/2003 sehen die Auswirkungen der Vertragsauflösung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vor. Das Gesetz räumt den Parteien verschiedene Möglichkeiten ein, um das Überleben des in Insolvenz geratenen Unternehmens und die Forderungsrechte der Gläubiger zu gewährleisten.