Verantwortung der Bauträger gegenüber Eigentümern und Nutzern
Artikel 17.1 BauOG „Verantwortlichkeiten und Garantien“ regelt die zivilrechtliche Verantwortung der am Bauprozess Beteiligten sowie die Fristen für deren Bearbeitung.
Arbeitsrecht: Die Arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu Arbeitszeiten und Feiertagen in Spanien
Bei der Tätigkeit eines Unternehmens in Spanien müssen die geltenden arbeitsrechtlichen Beschäftigungsstandards zu Arbeitszeiten und Feiertagen beachtet werden. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung von Mindestruhe- und Höchstarbeitszeiten sowie Urlaubs- und Feiertagsregelungen.
Arbeitszeiten in Spanien. Was müssen die Unternehmen beachten?
Die Maßnahme des Königlichen Gesetzesdekrets 8/2019 über Arbeitszeiten ist seit dem 12. Mai 2019 in Unternehmen in Spanien verpflichtend und sollen sicherstellen, dass die maximalen Arbeitszeiten nicht überschritten und die Überstunden bezahlt werden.
Besonderheiten von M&A-Transaktionen im Technologiesektor
Die Kernpunkte des Käuferinteresses bilden den Ausgangspunkt und sind maβgeblich für den weiteren Verlauf der M&A-Transaktion. Dabei ist insbesondere zwischen den High-Tech Deals und den Low-Tech Deals zu unterscheiden, die wiederrum die Transaktionsstruktur bestimmen.
Pflichten der Eigentümer und Nutzer nach dem spanischen Bauordnungsgesetz (BauOG)
Mit dem Inkrafttreten des BauOG wurde der Begriff der Eigentümer und Nutzer, sowie der des Bauträgers erschaffen. Das Gesetz nennt jedoch keine konkrete Definition dieses Begriffes, in Artikel 16 werden lediglich deren Pflichten normiert.
Das Auskunftsrecht des Handelsvertreters und seine gerichtliche Ausübung
Die spanischen Provinzgerichte sind sich uneinig über das Auskunftsrecht des Handelsvertreters in Gerichtsverfahren. In diesem Sinne hängt die Angemessenheit des Verfahrens von der Provinz ab, in der die Klage eingereicht wird.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Spanien
Durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) können die Aufsichtsbehörden selbst oder durch Anzeige handeln. Für Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, sind hohe Sanktionen vorgesehen.
Die notarielle Beurkundung einer Gesellschafterversammlung
Jeder Gesellschafter der bei spanischen Gesellschaften mit begrenzter Haftung mindestens 5% und bei spanischen Aktiengesellschaften mindestens 1% hat, kann die Anwesenheit eines Notars beantragen, der ein Protokoll von der Gesellschafterversammlung erstellt.
Definition und Verpflichtungen des Bauträgers in Spanien
Die Figur des Bauträgers wurde in der spanischen Gesetzgebung bis zum Inkrafttreten des LOE nicht definiert. Artikel 9 legt fest, dass ein Bauträger als Projektträger gilt und welche seine Verpflichtungen sind, während Artikel 17 sein zivilrechtliches Haftungssystem bestimmt.
Neuerungen für das Arbeitszeitenregister in Spanien
Die Änderung des Artikels 34 des Arbeitnehmerstatuts sieht vor, dass die Unternehmen in Spanien die Einhaltung der im Arbeitszeitenregister festgelegten Arbeitszeitlimits gewährleisten müssen.