Maßnahmen zur Unternehmensförderung in Spanien: die Vereinfachung handelsrechtlicher Pflichten
Zur Unternehmensförderung in Spanien wurden zahlreiche Vereinfachung handelsrechtlicher Pflichten eingeführt. Dazu gehört beispielsweise die Beglaubigung der Bücher oder die Erteilung von Vollmachten auf elektronischem Wege. Auch die kaufmännisch-finanziellen Informationspflichten wurden vereinfacht.
Ordentliche und außerordentliche Versammlungen in spanischen Unternehmen
Hauptversammlungen einer spanischen Gesellschaft können ordentlicher oder außerordentlicher Natur sein, abhängig von der Art der zu behandelnden Angelegenheit. Die ordentliche Hauptversammlung muss im Voraus zweckdienlich zusammengerufen werden.
Die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit in Spanien
In Spanien wurden Betreuungsstellen für Unternehmer, die sog. Puntos de Atención al Emprendedor, zur Förderung der Unternehmensgründung etabliert. Als Internetportal wird das elektronische Bearbeitungssystem des Informationszentrums und Unternehmensgründernetzes verwendet. Die Bearbeitung des Einheitlichen Elektronischen Dokuments zur Unternehmensgründung erfolgt in den Beratungsstellen oder auf elektronischem Weg.
Das spanische Hypothekenvollstreckungsverfahren widerspricht Unionsrecht
Laut einer Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes widerspricht das spanische Hypothekenvollstreckungsverfahren Unionsrecht. Die Interessenvereinigung der von Hypotheken Betroffenen hatte bereits gefordert, alle Hypothekenvollstreckungsverfahren zu stoppen. Die spanische Regelung ist nicht mit dem Effektivitätsprinzip vereinbar.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung im sukzessiven Aufbau (SLFS) in Spanien
In Spanien wurde die Gesellschaft mit beschränkter Haftung im sukzessiven Aufbau (SLFS) als neue Gesellschaftsform eingeführt. Diese hat ein niedrigeres Stammkapital (unter 3.000 Euro). Ausserdem müssen die monetären Einlagen der Gesellschafter nicht nachgewiesen werden. Die SLFS sollen auf dem Wege der Eigenfinanzierung wachsen.
Handelsrechtliche Änderungen in Spanien nach dem Gesetz zur Förderung der Unternehmer
Handelsrechtliche Massnahmen nach dem überarbeiteten spanischen Gesetz zur Förderung der Unternehmer. Das Gesetz 14/2013 gilt für alle Wirtschaftstätigkeiten und Tätigkeiten zur Förderung der Internationalisierung, die von Unternehmern im spanischen Hoheitsgebiet betrieben werden. Als Unternehmer gelten natürliche oder juristische Personen, die eine unternehmerische oder selbstständige Wirtschaftstätigkeit im Sinne des Gesetzes ausüben.
Entlohnung und Zusatzstunden in Teilzeitverträgen in Spanien
Wie erfolgt die Entlohnung von Zusatzstunden in spanischen Teilzeitverträgen? Zusatzstunden dürfen nur in unbefristeten Teilzeitarbeitsverträgen vereinbart werden und dürfen 15% der im Vertrag vereinbarten normalen Arbeitsstunden nicht übersteigen. Die Entlohnung entspricht dem Verhältnis der pro Tag, Woche, Monat oder Jahr geleisteten Arbeitsstunden zur normalen Arbeitszeit in der entsprechenden Betriebsart.
Vorabinformation vor der Hauptversammlung in Spanien
Das spanische Kapitalgesellschaftsgesetz erlaubt die schriftliche oder mündliche Anforderung von Berichten während der Hauptversammlung. Das Geschäftsleitungsorgan ist verpflichtet, den Gesellschaftern diese Informationen bereitzustellen. Eine Verweigerung der Informationen ist nicht zulässig, wenn das Verlangen durch Gesellschafter unterstützt wird, die mindestens 25% des Stammkapitals vertreten.
Besonderheiten der Teilzeitarbeitsverträge in Spanien
Besonderheiten wie Boni, Überstundenregelung und Abfindungen im Teilzeitarbeitsvertrag in Spanien, der in den wirtschaftlich schweren Zeite für Arbeitgeber ein interessantes Instrument ist, Kosten einzusparen und trotzdem Arbeitsplätze zu sichern.
Das Urteil des EUGH in der Rechtssache spanisches Hypothekenvollstreckungsverfahren
Eine Prüfung des Begriffs der missbräuchlichen Klausel im Zusammenhang mit dem Urteil des EUGH in der Rechtssache spanisches Hypothekenvollstreckungsverfahren. Das spanische Gericht muss prüfen, ob die im geschlossenen Vertrag enthaltene Verzugszinsklausel missbräuchlich ist.