Rechtliche Pflichten bei der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen in Spanien

Die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen ist ein weit verbreitetes Mittel in Spanien und eine hervorragende Möglichkeit, Liquidität zu erhalten und die Beteiligungsstruktur eines Unternehmens zu verändern. Um eine korrekte Abwicklung zu gewährleisten, ist vor der Durchführung auf bestimmte rechtliche Aspekte zu achten.

Wichtige Aspekte beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen

Im Folgenden sind einige der wichtigsten Aspekte aufgeführt, die vor der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen in Spanien zu beachten sind:

Festlegen von Preis und Verkaufsbedingungen

Von entscheidender Bedeutung ist es, den Preis und die Verkaufsbedingungen festzulegen. Dazu gehören unter anderem die Zahlungsmodalitäten und andere fallspezifische Vereinbarungen zwischen den Beteiligten.

Überprüfung der Satzung des Unternehmens

Die Satzung der Gesellschaft kann Einschränkungen oder Begrenzungen für die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen beinhalten. Da die Satzung Vorrang vor allen anderen gesetzlichen Vorschriften hat, ist es elementar, diese zu überprüfen.

Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an einen anderen Gesellschafter, einen Verwandten oder eine andere Gesellschaft

Werden die Gesellschaftsanteile an einen anderen Gesellschafter der Gesellschaft, den Ehegatten, an Verwandte gerader Linie oder an Gesellschaften derselben Unternehmensgruppe veräußert, kann der Verkauf frei erfolgen, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt. Eine Genehmigung durch die Hauptversammlung ist nicht erforderlich. Die Beurkundung kann direkt durch den Notar erfolgen.

Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an andere als der zuvor genannten Personen

Bei der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an eine andere als der zuvor genannten Personen, also nicht Verwandte und außerhalb der Gesellschaft stehende Personen, ist die Genehmigung der Hauptversammlung erforderlich.

Verfahren

Der veräußernde Gesellschafter legt der Hauptversammlung das erhaltene Angebot für seine Gesellschaftsanteile der Hauptversammlung vor. Ist ein anderer Gesellschafter an einem Erwerb der zu veräußernden Gesellschaftsanteile zu den gleichen Konditionen interessiert, wird der veräußernde Gesellschafter durch die Hauptversammlung darüber informiert.

  • Möchte ein Gesellschafter die Gesellschaftsanteile erwerben, steht ihm ein Vorkaufsrecht gegenüber dem externen Dritten zu.
  • Hat keiner der Gesellschafter Interesse an dem Erwerb der Gesellschaftsanteile, stimmt die Hauptversammlung der Veräußerung an den Dritten mit einfacher Mehrheit zu.

Abwicklung des Erwerbs

Die Änderung der Eigentumsverhältnisse muss beim zuständigen Handelsregister vermerkt werden. Dadurch werden die Eigentumsverhältnisse im Gesellschaftsregisterbuch geändert und eine Verkaufsmeldung der Steuerbehörde mitgeteilt.

Die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen in Spanien geht also mit einer Reihe rechtlicher Verpflichtungen einher, die sorgfältig geprüft und umgesetzt werden müssen, um die korrekte Ausführung zu gewährleisten. Es ist somit ratsam, sich beraten zu lassen, um die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen zu gewährleisten und unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Wenn Sie weitere Informationen über die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen in Spanien wünschen, 

Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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