Rechtlicher Rahmen für Elektrofahrzeug-Ladestationen in Spanien

Obwohl es in Spanien keine umfassenden Rechtsvorschriften für die Einrichtung und den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeugen gibt, wird diese Tätigkeit seit 2022 durch die königliche Gesetzesverordnung 184/2022, vom 8. März geregelt, die die Bereitstellung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge regelt RD 184/22.

Mit der VerordnungRD 184/22 wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der verschiedene Modalitäten für die Erbringung dieser Dienstleistungen festlegt, wobei für jede dieser Modalitäten spezielle Vorschriften gelten.

Modalitäten für die Bereitstellung von Ladediensten für Elektrofahrzeuge 

Artikel 5 der RD 184/22 legt ausdrücklich verschiedene Modalitäten für die Bereitstellung von Aufladestationen für Elektrofahrzeuge fest:

  1. Pünktliches Aufladen durch den Betreiber der Ladestation (Dienstleister), wenn kein Vertrag vor der tatsächlichen Erbringung der Dienstleistung zwischen dem Betreiber und dem Nutzer des Elektrofahrzeugs geschlossen wurde. Diese Vertragsmodalität kann physische und elektronische Zahlungsmittel umfassen und muss die Pünktlichkeit des Aufladens gewährleisten.
  2. Abschluss eines Vertrags zwischen dem Betreiber der Ladestation (Dienstleister) und dem Nutzer des Elektrofahrzeugs vor dem Aufladevorgang.
  3. Vertragsschluss mit ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Elektromobilität anbietet, wobei der Betreiber der Ladestation eine Interoperabilitätsvereinbarung mit diesem Unternehmen unterzeichnet haben muss.

Bei der Umsetzung dieser Modelle sind Apps zur Verwaltung des Aufladens und der Zahlungen für die oben genannten Dienstleistungen üblich.

Rechte und Pflichten der Betreiber von Ladestationen 

Die Verordnung RD 184/22 betrachtet die Betreiber von Ladestationen für Elektroautos als Rechtssubjekte, die durch das Gesetz 24/2013 vom 26. Dezember bezüglich des Stromsektors Gesetz 24/2013 geregelt sind. Gemäß Artikel 44 dieses Gesetzes werden allen Verbrauchern eine Reihe von Rechten gewährt, wie z. B. die Transparenz beim Kauf und Verkauf von Energie, der Zugang zu den Stromversorgungsnetz oder die Garantie der Wahl des Lieferanten auf dem Markt.

Allerdings legt Artikel 44 des Gesetzes neben diesen allgemeinen Rechten  bestimmte Grundverpflichtungen fest, wie z. B.:

  • Sicherstellung, dass die Anlagen und Geräte den in den Vorschriften festgelegten Anforderungen betreffend Technik und Sicherheit entsprechen
  • Zahlung an den jeweiligen Vertragspartner innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens 

Neben dem Gesetz 24/2013, das allgemein die Pflichten und Rechte der Akteure des Strommarkts (einschließlich der Betreiber von Ladestationen für Elektrofahrzeuge) regelt, legt die Verordnung RD 184/22 insebsondere die Rechte und Pflichten der Betreiber von Ladestationen für Elektrofahrzeuge fest. In Artikel 6.3 der Verordnung RD 184/22 sind die Pflichten der Betreiber der Aufladestationen im Einzelnen aufgeführt. Die Wichtigsten sind:

  • Sicherstellung einer vernünftigen Energienutzung durch Bereitstellung effizienter, leicht zugänglicher und kostengünstiger Stromversorgung während des Aufladevorgangs.
  • Information der Nutzer über die erbrachte Dienstleistung, unabhängig davon, ob es sich um einen einmaligen Aufladevorgang oder einen längerfristigen Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Nutzer des Elektrofahrzeugs handelt. Diese Informationen sollten die Herkunft der bezogenen Stroms sowie die Umweltauswirkungen der verschiedenen Energieträger und das Verhältnis zwischen ihnen beinhalten.
  • Bereitstellung eines Echtzeit-Kundendienstes zur Betreuung der Nutzer und zur Bearbeitung von Beschwerden, Reklamationen und Vorfällen im Zusammenhang mit dem Aufladevorgang.

Der eingerichtete Kundendienst muss in jedem Fall den Mindest-anforderungen des Verbraucherschutzes entsprechen.

Zusammenfassung 

Der neue rechtliche Rahmen, der mit der Verordnung RD 184/22 festgelegt wurde, bietet Unternehmen in Spanien die notwendige Rechtssicherheit, um mit der sicheren Erbringung dieser Dienstleistungen zu beginnen. In Anbetracht der Komplexität der geltenden Vorschriften ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, sich in dieser Angelegenheit gut beraten zu lassen, um das ideale Geschäftsmodell für ein Unternehmen zu entwickeln, das diese Art von Dienstleistungen in Spanien anbieten möchte. 

Bei Mariscal Abogados bieten wir Ihnen eine nahbare und qualitativ hochwertige Beratung, die sich auf die Umsetzung entsprechender Dienstleistungen in Spanien unter pragmatischen und geschäftlichen Gesichtspunkten konzentriert.

Wenn Sie weitere Informationen über Ladedienste für Elektrofahrzeuge in Spanien benötigen,

Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen