Am 25. November 2014 hat Mariscal Abogados zu einem Vortrag über Die Reform des Konkursrechts in Spanien und Deutschland: Auswirkungen auf grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen im Rahmen der Konferenzreihe Aktuelles Recht in der Deutschen Handelskammer für Spanien in Madrid eingeladen.
Die Veranstaltung wurde von Walther von Plettenberg, Direktor der Handelskammer, erföffnet.
Karl H. Lincke, Rechtsanwalt und verantwortlicher Partner für die Deutsche Abteilung bei Mariscal Abogados, sprach die einleitenden Worte zur Situation des Konkursrechts in Spanien und Deutschland und stellte dem Publikum aus mehr als 40 Teilnehmern die beiden Vortragenden vor.
Im Anschluss präsentierte Alberto Álvarez, der auf Konkursrecht spezialisierte Anwalt bei Mariscal Abogados, die jüngsten Neuerungen der Reform des spanischen Konkursrechts. Álvarez ging besonders darauf ein, wie durch die Reform die Beziehung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften beeinflusst wird. In diesem Zusammenhang stellte er heraus, dass der Konkurs der Muttergesellschaft nicht unbedingt einen Konkurs der Tochtergesellschaft bedeuten muss; von der Muttergesellschaft gewährte Kredite können jedoch betroffen sein.
Der zweite Vortragsteil wurde von Alexander Labus von der Kanzlei Sonntag & Partner übernommen, der näher auf die Situation des Konkursrechts in Deutschland einging.
Im Anschluss lud Mariscal Abogados zu einem ungezwungenen Beisammensein, dem Vino español ein. Dadurch hatten die interessierten Teilnehmer die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen und Anliegen direkt an die vortragenden Experten im Konkursrecht zu wenden.