Das Gesetz zur Verteidigung der Verbaucher und Benutzer in Spanien sieht vor, dass alle Verträge von Verbrauchern und Benutzern, welche ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, zusätzliche Informationen für den Verbraucher vor der Unterzeichnung des Vertrags integrieren.
Welche Informationen müssen an den Verbraucher in Spanien übermittelt werden?
Die Gesetzesreform verpflichtet den Unternehmer dazu, relevante, wahrhaftige und ausreichende Informationen in Bezug auf die wichtigsten Merkmale des Vertrags, insbesondere bezüglich juristischer und wirtschaftlicher Bedingungen, noch vor Vertragsschluss an den Verbraucher weiterzugeben
Relevante vorvertragliche Informationen zum Verbraucherschutz sind:
- Die wichtigsten Merkmale der Güter und Leistungen
- Die Identität des Unternehmers bzw. des Unternehmers in dessen Namen gehandelt wird
- Der Gesamtpreis inklusive aller Steuern und Gebühren: Falls sich der Preis nicht im Voraus ermitteln lässt oder von Schätzungen abhängig ist, muss über die Art der Preisermittlung und über zusätzliche Kosten informiert werden (Transport, Lieferung, etc.)
- Die Art und Fälligkeit der Zahlung, Lieferung und Ausführung
- Die Gewährleistung
- Die Vertragsdauer und die Bedingungen zur Vertragsauflösung
- Die Sprache oder Sprachen in welcher der Vertrag geschlossen werden kann
- Das Bestehen eines Rücktrittsrechts und die Frist und Form seiner Ausübung
- Das Reklamationsverfahren und Informationen zur aussergerichtlichen Streitbeilegung
Wichtige Punkte für den Unternehmer bei der Ausarbeitung der vertraglichen Bedingungen
Folglich muss der Unternehmer bei der Ausarbeitung der vertraglichen Bedingungen bei seinen Verträgen mit Verbrauchern und Benutzern in Spanien unter anderem die folgenden Punkte berücksichtigen:
- Bevor der Verbraucher oder Benutzer mit einem Vertrag in Verbindung tritt, muss der Unternehmer dessen ausdrückliches Einverständnis in Bezug auf die gesamte Zahlung der vereinbarten Vergütung einholen
- Falls kein ausdrückliches Einverständnis vorliegt, besitzt der Verbraucher oder Benutzer folglich die standardmässigen Möglichkeiten eine Einverständniserteilung abzulehnen um zusätzliche Kosten zu vermeiden und hat das Recht auf Rückerstattung der Zahlung
- Zahlungsmittel: es ist den Unternehmern untersagt, Gebühren zu fordern, welche über ihre eigenen Kosten zur Verwendung dieser Zahlungsmittel hinausgehen
- Informationspflicht sowohl über das Bestehen und den Inhalt von fortdauernden Verpflichtungen, als auch über die Strafen bei vorzeitigem Austreten
- Die Strafe für verfrühtes Austreten oder Beenden der Vertragsbeziehung entspricht der Anzahl der unausgeübten Tage der vereinbarten Verpflichtungsdauer
- Wenn die Verträge der Verbraucher oder Benutzer nicht individualisierte Klauseln enthalten, müssen diese eine Mindestschriftgrösse von eineinhalb Milimetern aufweisen und mit einem solchen Kontrast gegen den Hintergrund abgebildet werden, dass das Lesen nicht erschwert wird
- Falls der Unternehmer seiner Informationspflicht über die Möglichkeit eines Rücktritts nicht nachkommt, beträgt die Rücktrittsfrist 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Güterlieferung oder der Vertragsunterzeichnung
- Die vor Auftreten eines Konflikts vereinbarten schiedsrichterlichen Abkommen sind für den Verbraucher oder Benutzer nicht verbindlich
- Die Unternehmer, welche Teil eines Systems zur aussergerichtlichen Schlichtung sind, müssen sowohl darüber in kommerziellen Angeboten ihrer Leistungen kund tun, als auch über die Art und Weise diesbezüglich mehr zu erfahren
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