In Spanien sind Saisonvermietungen und touristische Vermietungen vertragliche Mietmodalitäten mit unterschiedlichen Regelungen, die von der Berücksichtigung von Mietwohnungen zu anderen Zwecken als Wohnzwecken gemäß dem Gesetz über städtische Mietverträge (Ley de Arrendamientos Urbanos – LAU) ausgeschlossen sind.
Saisonvermietungen in Spanien
Saisonvermietungen sind Mietverträge, die nicht dazu bestimmt sind, den ständigen Wohnbedarf des Mieters zu decken. Sie werden für einen bestimmten Zeitraum, z. B. im Sommer oder zu einer anderen Jahreszeit, abgehalten und dienen einem anderen Zweck als dem gewöhnlichen Aufenthalt, z. B. Freizeit-, Arbeits- oder Bildungszwecken.
Touristische Vermietungen in Spanien
Touristische Vermietungen befriedigen ebenso wie saisonale Vermietungen nicht den ständigen Bedarf an Wohnraum. Sie dienen der vorübergehenden Unterbringung von Besuchern zu Freizeit- oder Arbeitszwecken und bieten möblierte und ausgestattete Wohnungen zur sofortigen Nutzung an. Es handelt sich in der Regel um kurzfristige Vermietungen, die über touristische Angebotskanäle oder andere Formen des Marketings gefördert werden.
Überschneidungen zwischen saisonalen und touristischen Vermietungen
Es ist eine mögliche Überschneidung zwischen den beiden Arten von Mietverhältnissen zu erkennen:
- Beide Vermietungen sind zeitlich befristet und nicht dazu gedacht, den ständigen Wohnbedarf des Mieters zu decken.
- Saisonale Vermietungen können möblierte und ausgestattete Wohnungen zur sofortigen Nutzung anbieten.
- Die Dauer und der Zweck der beiden Mietverhältnisse sind nicht unbedingt unterschiedlich.
Obwohl es Ähnlichkeiten zwischen den beiden Arten der Vermietung gibt, sind die jeweils anzuwendenden Vorschriften sehr unterschiedlich.
Regelung der saisonalen Vermietung in Spanien
Die saisonale Vermietung wird hauptsächlich durch das Gesetz über städtische Mietverträge (Ley de Arrendamientos Urbanos – LAU), durch die regionalen Vorschriften des Ortes, an dem sich die Immobilie befindet, und zusätzlich durch die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (Código Civil) geregelt.
Regelung von touristischen Vermietungen
Die touristischen Vermietungen werden hauptsächlich durch die Vorschriften der autonomen Gemeinschaften geregelt, da jede autonome Gemeinschaft über Zuständigkeiten im Bereich des Tourismus verfügt, sowie ergänzend durch die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (Código Civil). Es sei darauf hingewiesen, dass Artikel 5e) des LAU die touristische Vermietung ausdrücklich von seinem Anwendungsbereich ausschließt:
Vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen sind: (…)
e) Die vorübergehende Nutzungsüberlassung der Gesamtheit einer möblierten und ausgestatteten Wohnung zur sofortigen Nutzung, die in touristischen Angebotskanälen oder durch andere Marketing- oder Werbemaßnahmen vermarktet oder beworben wird und zu Erwerbszwecken erfolgt, wenn sie einer besonderen Regelung unterliegt, die sich aus den Bestimmungen für den Tourismussektor ergibt.
Folgen für den Vermieter
Die praktischen Folgen der einen oder anderen Vermietungsweise unterscheiden sich. Im Allgemeinen können die Rechte der Parteien angepasst werden damit sie sich ähneln. Darüber hinaus könnten die Vorschriften zum Verbraucherschutz und zum Schutz der Nutzerrechte einige Rechte des Saisonmieters nach dem LAU de facto ausgleichen oder verbessern (z. B. die Verpflichtung des Vermieters nach Artikel 21, die zur Erhaltung der Bewohnbarkeit der Wohnung erforderlichen Reparaturen durchzuführen).
Dies gilt jedoch nicht für die Anforderungen, die der Vermieter in jedem Fall erfüllen muss. Bei touristischen Vermietungen können die regionalen Vorschriften die Verpflichtung vorsehen, die Immobilie in das Register für touristische Unterkünfte der entsprechenden autonomen Gemeinschaft einzutragen. Darüber hinaus können besondere Genehmigungen und die Einhaltung bestimmter Qualitäts- und Sicherheitsstandards erforderlich sein.
Hinzu kommen zwei häufig auftretende Hindernisse für die Vermietung von Ferienunterkünften für den Vermieter:
- Der häufige Widerstand von Wohnungseigentümerverbänden gegen diese Art von Tätigkeit aufgrund ihrer Auswirkungen auf Gemeinschaftsflächen, Sicherheit und Zusammenleben.
- In Gemeinden mit Spannungen auf dem Wohnungsmietmarkt sind soziale Bewegungen gegen die touristischen Vermietungen entstanden, die von Politikern aufgegriffen wurden und zu einer starken Einschränkung bei der Erteilung von Genehmigungen führten.
In Anbetracht dessen ist es wahrscheinlich, dass einige Eigentümer oder Personen mit ausreichenden Rechten an Immobilien diese für touristische Vermietungen nutzen und fälschlicherweise angeben, dass es sich um saisonale Vermietungen handelt. Diese Praxis stellt einen Betrug dar und kann erhebliche Strafen, einschließlich Geldbußen, nach sich ziehen.
Potenzielle Vermieter sollten daher die Marktbedingungen analysieren und sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen für die gewählte Modalität erfüllen. Die Anpassung Ihres Angebots und Ihrer Verträge an die einschlägigen Vorschriften ist unerlässlich, um jegliche Art von Sanktionen zu vermeiden.
Falls Sie weitere Informationen über Saisonvermietungen im Vergleich zu touristischen Vermietungen in Spanien benötigen,