Status eines Festangestellten nach mehreren befristeten Arbeitsverträgen in Spanien

In Übereinstimmung mit Artikel 15.5 des spanischen Arbeitnehmerstatuts erlangen die Arbeitnehmer, die innerhalb einer Frist von 30 Monaten für mehr als 24 Monate beschäftigt waren unter den Folgenden Bedingungen den Status eines Festangestellten:

  • Ein und der selbe Arbeitsplatz oder verschiedene Arbeitsplätze, aber im gleichen Unternehmen oder derselben Unternehmensgruppe;
  • Mittels zweier oder mehrerer befristeter Arbeitsverträge;
  • Direkt oder über eine Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma (ETT);
  • Mit den gleichen oder unterschiedlichen Vertragsmodalitäten mit befristeter Zeit.

Die vorher genannten Bestimmungen finden nach dem Gesetz auch im Falle einer Erbfolge oder eines Betriebsüberganges Anwendung.

Nicht anrechenbar (neben Ausbildungsverträgen, Ablösungsverträgen und vorübergehenden Arbeitsverträgen) sind die befristeten Arbeitsverträge im Rahmen von öffentlichen Forschungsprogrammen, und solche, welche von Integrationsbetrieben geschlossen wurden.

Selbst wenn der betroffene Arbeitnehmer in einem Unternehmen vor oder nach dem genannten Ablösungsvertrag mittels eines befristeten Arbeitsvertrags angestellt war, zählt der Zeitraum der Dauer des Ablösungsvertrags niemals mit.

Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Tätigkeit und der Eigenschaften des Arbeitsplatzes, stellen die Tarifverhandlungen die Bedingungen auf, um einen Missbrauch von befristeten Arbeitsverhältnissen zu verhindern. Dies wäre zum Beispiel der Fall bei Anstellung von verschiedenen Arbeitnehmern auf eine Position, die bereits vorher durch einen befristeten Arbeitnehmer ausgefüllt wurde; einschliesslich der Verträge, die mit Zeitarbeitsfirmen geschlossen wurden.

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