Steuerrecht

40 2024 Besteuerung der Anreizsysteme in Spanien

Besteuerung der üblichsten Anreizsysteme in Spanien

In Spanien gibt es verschiedenste Anreizsysteme, die allgemein verwendet werden. Den-noch haben sie nicht alle die gleichen Ziele, Merkmale und vor allem steuerlichen Aus-wirkungen. Die Kenntnis dieser Auswirkungen ist unerlässlich, um das System zu ermit-teln, das den Bedürfnissen des Unternehmens und seiner Mitarbeiter am besten ent-spricht.

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Wer ist dazu verpflichtet eine Steuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen?

In Spanien sind die Rechnungsempfänger dazu verpflichtet, einen Steuerabzug einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Rechnungssteller ist nicht dazu verpflichtet in der Rechnung zu erklären, ob er der Lohnsteuereinbehaltung unterliegt oder nicht, noch ist er verpflichtet, über den einzubehaltenden Prozentsatz Auskunft zu geben. Der Veranwortliche gegenüber dem Finanzamt ist derjenige, der die Rechnung erhält und nicht derjenige, der sie gestellt hat.

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Neues elektronisches Buchführungssystem der Mehrwertsteuer in Spanien

Ab dem 01. Januar 2017 sind Grossunternehmen und Steuerpflichtige, die auf der Basis des Kalendermonats die Mehrwertsteuer erstatten, dazu verpflichtet, das neue elektronische Buchführungssystem des spanischen Mehrwertsteuerregisters zu verwenden. Das neue System zur elektronischen Mehrwertsteuererklärung findet sich auf der Internetvertretung der spanischen staatlichen Steuerbehörde (AEAT).

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